Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen jeder natürlichen Person einzeln besteuert. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei in erster Linie nach dem Einkommen der einzelnen Person. Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare mit eingetragener Partnerschaft gemeinsam besteuert. Das wollen wir ändern. Allerdings müssen die Steuerverluste in Milliardenhöhe gegenfinanziert werden.

Gleichstellung vorantreiben

Das heutige Steuersystem benachteiligt Ehepaare mit hohen Einkommen, die beide berufstätig sind. Sind beide Einkommen nicht gleich hoch, kann das tiefere «Zweiteinkommen» zu einem grossen Teil von der Progression aufgefressen werden. Der Anreiz, berufstätig zu sein, sinkt.

Im Alltag sind davon häufig Frauen und unter ihnen die besonders gut ausgebildeten betroffen. Wer dem Arbeitsmarkt jedoch lange fernbleibt, hat kaum Karrierechancen. Die Individualbesteuerung hilft mit, den Fachkräftemangel zu beheben und schafft mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.​

Diversität abbilden

Unsere Gesellschaft ist von Diversität geprägt und beinhaltet verschiedene partnerschaftliche Lebensmodelle. Die Individualbesteuerung wird allen Arten des Zusammenlebens gerecht. Kein Lebensmodell wird bevorzugt oder benachteiligt. Mit der Individualbesteuerung würde auch das Steuerrecht die Gleichstellung aller Lebensmodelle abbilden.

Steuerrecht vereinfachen

In der Verfassung ist der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verankert. Wer viel verdient, bezahlt mehr Steuern. Heute werden gemeinsam besteuerte Paare (Ehe/eingetragene Partnerschaft) steuerlich anders belastet als Konkubinatspaare oder Alleinstehende. Daraus ergeben sich Ungerechtigkeiten, die mit Steuerabzügen oder via AHV-Renten wieder ausgeglichen werden müssen. Die individuelle Bemessung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt zu Vereinfachung des Steuerrechts.

03. Mai 2021