Wer die letzten Dinge rechtzeitig regelt, handelt selbstbestimmt und übernimmt Verantwortung – nicht nur für sich, sondern auch für Menschen, die einem nahestehen. Ein Testament, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind Möglichkeiten, sich und seine Nächsten abzusichern.

Mit der Verschriftlichung «des letzten Willens» in einem Testament können die Familie und Freund:innen berücksichtigt und kann festgelegt werden, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird. Mit der sogenannten «freien Quote» können zusätzlich Organisationen wie die SP begünstigt werden, deren Werte man teilt und deren Ideale einem ein Leben lang wichtig waren.

Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung können wichtige Vorkehrungen getroffen werden, damit Angehörige und Freund:innen wissen, was ihr Wille ist, sollten Sie vorübergehend nicht mehr imstande sein, diesen zu äussern.

Das alles sind einleuchtende Gründe, sich frühzeitig mit dem letzten Willen zu beschäftigen - und das besser heute als morgen. Wie ein Testament aufgesetzt werden muss, was in einen Vorsorgeauftrag gehört und woran bei einer Patientenverfügung zu denken ist, finden Sie in unserem Testament-Ratgeber «Werte weitergeben».

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