Parteitag
Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei. Er tritt in der Regel mindestens zweimal jährlich zusammen und dauert einen Tag. In der Regel alle zwei Jahre findet ein Parteitag statt, der zwei Tage dauert. Er ist u.a. zuständig für die Abnahme des Geschäftsberichts, die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, die Wahl des Präsidiums und die Festlegung der politischen Ziele. Die Parteitags-Beschlüsse sind auch für die Kantonalparteien, die Bezirksparteien und die Sektionen verbindlich.
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