Gemäss Bestellung der Banken- und Konzernlobby hat die rechte Mehrheit im Parlament heute die ersatzlose Streichung der Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inländischen Obligationen beschlossen. Das ist ein Freipass zur Steuerkriminalität für Vermögende aus dem In- und Ausland. Denn die Verrechnungssteuer soll diese Steuerhinterziehung verhindern. Am Schluss muss die Bevölkerung mit höheren Abgaben und Gebühren das gewaltige Loch in der Kasse stopfen. Die SP wehrt sich gegen diese grosse Ungerechtigkeit und ergreift das Referendum.

«Die Rechten sind ausser Rand und Band. Trotz Pandemie verfolgen sie beharrlich ihren Plan, Steuern für grosse Konzerne und Vermögende immer stärker zu reduzieren», sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Gleichzeitig klagen sie über einen steigenden Corona-Schuldenberg. Wenn es aber um Privilegien für ihre eigene Klientel geht, sind sie jeweils vorne mit dabei.»

Die von der Bankenlobby und Grosskonzernen bestellte Abschaffung der Verrechnungssteuer ist darum auch Ausdruck einer neuen Arroganz der rechten Mehrheit. «Die SP kämpft seit Jahrzehnten für eine Weissgeldstrategie. Seit der Bankenkrise gibt es dafür einen breiten gesellschaftlichen Konsens», sagt Cédric Wermuth. «Fördern die Rechten nun die Steuerkriminalität, ist dies eine klatschende Ohrfeige für alle ehrlichen Steuerzahler, die als einzige auf ihrem Sparkonto weiterhin Verrechnungssteuer zahlen müssen.»

Zusätzlich zur Abschaffung der Verrechnungssteuer hat der Bundesrat die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen in die Vorlage gepackt. Die Umsatzabgabe dient als Ersatz dafür, dass der Handel mit Obligationen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. In der Vorlage über die Abschaffung der Emissionsabgabe versprachen die Rechten, sie würden den zweiten Teil der Stempelsteuer, nämlich den Umsatzstempel, nicht anrühren. Noch bevor die Stimmbürger:innen im Februar 2022 dank einem Referendum der SP über die Emissionsabgabe abstimmen können, brechen die Rechten dieses Versprechen, indem sie bei der Verrechnungssteuer bereits einen Teil des Umsatzstempels abschaffen wollen.

Bund rechnet Ausfälle klein

Für den Bund fallen grosse Verluste an. Einmalig entfällt 1 Milliarde Franken, weil nach der Abschaffung noch während mehreren Jahren die Verrechnungssteuern für deklarierte Zinseinkünfte zurückgefordert werden können. Zudem rechnet der Bund mit jährlichen Steuerausfällen von knapp 200 Millionen Franken. In Tat und Wahrheit dürfte es ein Vielfaches davon sein, da die Berechnung von einem absoluten Tiefzinsumfeld ausgeht und höhere Zinsen und eine steigende Steuerkriminalität ausser Acht lässt. Allein mit einem höheren Zinsniveau steigen die Ausfälle gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf 600 bis 800 Millionen Franken jährlich. Zudem werden auch die Kantone getroffen – denn auch an sie gehen 10 % des Ertrags aus der Verrechnungssteuer.

Fazit: Die Vorlage steht in einer langen Reihe von Steuervorlagen, die einseitig das Kapital bevorteilen: Unternehmenssteuerreformen, Abschaffung der Stempelabgaben etc. Der Plan von Economiesuisse und der Finanzlobby ist immer derselbe: Mit immer neuen Vorlagen wollen sie erreichen, dass Vermögende und Konzerne am Schluss gar keine Steuern mehr bezahlen müssen. «Am Schluss sollen nur noch Lohn, Rente und Konsum besteuert werden – die Bevölkerung soll die Zeche zahlen», sagt Cédric Wermuth. «Die SP will diese Entwicklung stoppen und sagt darum Nein zu diesem Freipass zum Steuerbetrug.»

Warum gibt es die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer ist eine «Sicherungssteuer», die Steuerhinterziehung verhindern soll. Sie stellt sicher, dass Zinserträge und Vermögen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden. Das funktioniert so: In einem ersten Schritt werden auf Zinserträge 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen. Wer sein Vermögen und die Zinsen daraus in der Steuererklärung dann korrekt anmeldet, erhält die Verrechnungssteuer in einem zweiten Schritt wieder zurück.

06. Dez 2021