Die Angst vor Jobverlust ist bei älteren Arbeitnehmenden weit verbreitet. Leider zu recht: Die Arbeitslosenquote von Menschen zwischen 55 und 65 hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Die SP60+ hat die Diskriminierung älterer Arbeitnehmender an ihrem Herbstanlass in Solothurn deshalb klar verurteilt. Sie fordert als Gegenmassnahme ein Recht auf Arbeit ab dem 50. Altersjahr und eine Ausweitung der Arbeitslosenversicherung. Zur Finanzierung schlägt die SP60+ eine Solidaritätsabgabe durch Unternehmen vor, die zu wenig ältere Arbeitnehmende beschäftigen.

Die SP60+ verabschiedete heute eine Resolution gegen die Diskriminierung älterer Arbeitnehmender. Im Zentrum steht für die SP60+ das Recht auf Arbeit ab 50. Das bedeutet: Wer nach dem 50. Altersjahr gegen seinen Willen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wird, hat Anrecht auf eine erweiterte Arbeitslosen-Entschädigung während mindestens fünf Jahren. Ergänzt wird das «Recht auf Arbeit» durch gezielte Unterstützung älterer Menschen bei der Stellensuche sowie bei der Weiterbildung.

Finanziert werden sollen diese Massnahmen durch einen Solidaritätsfonds nach Vorbild des Berufsbildungsfonds. Unternehmen, die eine unterdurchschnittliche Quote an älteren Arbeitnehmenden aufweisen, zahlen eine Solidaritätsabgabe zugunsten dieses Fonds. So tragen die Unternehmen die von ihnen verursachten Kosten für ALV, Weiterbildung und Umschulung selbst und es wird verhindert, dass die Allgemeinheit für die kurzsichtige Personalpolitik aufkommen muss.

Der jährliche Herbstanlass der SP60+ fand heute in Solothurn statt. Mit Paul Rechsteiner, St. Galler Ständerat und Präsident des Gewerkschaftsbundes, Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer, Beat Ringger, Geschäftsleitender Sekretär des Denknetzes und Heinz Gilomen, Vorstandsmitglied von SP60+, sprachen ausgewiesene Expertinnen und Experten über die Probleme älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt. 

19. Sep 2015