Immer wieder sorgen Skandale von Kinderarbeit, Missbräuchen, schädlichen Emissionen und tödlichen Unfällen auf Grund mangelnder Sicherheitsvorschriften im Ausland für Schlagzeilen. Nur allzu oft haben die Konzerne jedoch keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Die KoVI will die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Firmen den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in allen Geschäftsabläufen Rechnung tragen müssen. So können die Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch hierzulande zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie im Ausland Menschenrechte verletzen und die Umwelt schädigen. Die SP fordert schon lange strengere Regeln in diesem Bereich und unterstützt deshalb die KoVI.
Die SP hätte sich gewünscht, dass bereits der Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative eingebracht hätte und begrüsst es deshalb, dass die RK-N nun diesen Schritt macht. Der gestern beschlossene Gegenentwurf geht zwar weniger weit als die KoVI. Dennoch ist der Entscheid für einen Gegenentwurf ein Schritt in die richtige Richtung: «Die Politik hat das Problem erkannt und wird endlich aktiv. Vor der Einhaltung der Menschenrechte darf sich niemand drücken können», sagt Leutenegger Oberholzer.