Die Mehrheit der SP-Fraktion hat sich für eine zeitgemässe Strafverfolgung ausgesprochen und es abgelehnt, das Büpf an den Bundesrat zurückzuweisen. «Das Büpf ermöglicht die Verfolgung krimineller Taten, eine Überwachung ist ohne richterlichen Beschluss nicht möglich», erklärt SP-Nationalrat Daniel Jositsch. Die SP wird in der Detailberatung Verbesserungen anbringen, um der Sorge vor einer Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger oder einem Missbrauch der Mittel und Daten vorzubeugen und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Einen Schnüffelstaat hat die SP immer bekämpft und wird ihn – insbesondere im Rahmen des NDG – auch weiterhin bekämpfen.

Das «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf), über das der Nationalrat heute berät, hat in der SP-Fraktion lebhafte Debatten ausgelöst. Dem Wunsch, dem Rechtsstaat eine zeitgemässe Verfolgung von Kriminellen zu ermöglichen, stand die Sorge vor einer ausufernden Überwachung auf Vorrat gegenüber. Nachdem sich heute Morgen eine Mehrheit des Rats wie auch der SP-Fraktion gegen die Rückweisung ausgesprochen hat, geht das Büpf in die Detailberatung.

Die Ablehnung eines Schnüffelstaats, der seine Bürgerinnen und Bürger überwacht, ist in der SP unbestritten. Diese Sorge manifestiert sich jedoch viel stärker im Nachrichtendienstgesetz (NDG), das heute Nachmittag im Ständerat diskutiert wird und bei dem es um präventive Überwachung geht. Die SP wird sich mit allen Mitteln dagegen wehren, dass die nachrichtendienstlichen Kompetenzen ausgeweitet werden, ohne dass eine wirksame Kontrolle garantiert ist und die Kompetenzen klar definiert sind. 

17. Jun 2015