Die grosse Kammer hat heute höchst unterschiedliche Signale ausgesendet: Während der ArbeitnehmerInnenschutz bei der Personenfreizügigkeit erhöht wird, werden die Interessen der Angestellten mit Füssen getreten, indem Tankstellenshops in der Schweiz künftig rund um die Uhr öffnen dürfen. Diese schrankenlose Liberalisierung widerläuft allen Bestrebungen für gute Arbeitsbedingungen. Die Güterabwägung zwischen den Anliegen der Shopbetreiber, den Bedürfnissen der Gesellschaft und den Interessen der Angestellten, darf nicht einseitig und nur zu Lasten der Belegschaft ausfallen. Das Referendum gegen diese Vorlage ist so gut wie sicher, sofern das Geschäft die Schlussabstimmungen passiert.
05. Dez 2012