Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist das fragwürdigste und undurchsichtigste Instrument der USR III. Da diese Zinssubvention sehr hohe Steuerausfälle verursachen kann, rieten Fachkreise dazu, sie zu beschränken. Was passierte im Parlament? Der Rat der Fachmänner und -frauen wurde ignoriert. Die Folgen sind ungewiss. Wir können nur an die Auswirkungen in Ländern, die sie eingeführt (und teilweise gleich wieder abgeschafft) haben, erinnern.

Die Unternehmenssteuerreform III beinhaltet exzessive Steuervergünstigungen für Grossunternehmen. Diese sind eigentlich nichts anderes sind als versteckte Subventionen, die meist zu Giesskannensubventionen werden. So subventionieren wir die reichsten und grössten Unternehmen, anstatt sie gerecht zu besteuern.

Eine dieser versteckten Subventionen ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Damit wird ein dauerhafter Zins auf überdurchschnittlich hohem Aktienkapital berechnet. Dieser fiktive Zins darf von den Steuern abgezogen werden. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer soll beim Bund obligatorisch und bei den Kantonen fakultativ eingeführt werden.

Diese Zinssubvention mit dem primären Ziel, Konzerne und Finanzholdings zu begünstigen, wurde vom Nationalrat in letzter Minute in die USR III hineingedrückt, obschon sich die grosse Mehrheit der Kantone wegen der befürchteten Steuerausfälle dagegen aussprach. Im Jahr 2016 schätzte der Bundesrat die Steuerausfälle durch die zinsbereinigte Gewinnsteuer im Einführungsjahr beim Bund auf rund 266 Mio und bei den Kantonen auf rund 344 Mio. Im Abstimmungsbüchlein traute sich der Bundesrat dann nicht mehr, Zahlen hineinzuschreiben und verheimlichte die riesigen Ausfälle. Wir haben schon einmal erlebt, dass der Bundesrat Zahlen verschweigt, und gesehen, wohin das führt: die Milliarden-Steuerausfälle der Unternehmenssteuerreform II lassen grüssen!

Wir haben schon einmal erlebt, dass der Bundesrat Zahlen verschweigt, und gesehen, wohin das führt: die Milliarden-Steuerausfälle der Unternehmenssteuerreform II lassen grüssen!

Diese Zinssubvention ist ein Bürokratiemonster, äusserst erhebungsintensiv und beschwerdeträchtig. Sie würde, wie in den vier Ländern die sie noch haben (Belgien, Liechtenstein, Italien, Lettland), zu ständigen politischen Auseinandersetzungen führen. Österreich und Kroatien haben sie aus diesen Gründen wieder abgeschafft. Auch in Belgien ist eine ähnliche Entwicklung im Gange: ein politischer Vorstoss fordert die Abschaffung. Und ausgerechnet der Finanzplatz Luxemburg hat 2014 definitiv darauf verzichtet, diese Zinssubvention einzuführen. Ihre internationale Akzeptanz ist sehr fraglich.

Schon mit dieser neuen Zinssubvention allein wäre es für gewisse AG‘s möglich, eine ebenso tiefe Steuerbelastung zu erreichen wie die bisherigen privilegierten Statusgesellschaften. Sie ist interessant für Finanzholdings und Spekulationsfirmen, die per Mausklick Milliarden global herumschieben. Diese Firmen haben oft nur wenige Arbeitsplätze. Sie dürfen sogar höhere Zinsabzüge einsetzen, sofern sie Darlehen an Tochtergesellschaften in Ländern mit Hochzinsniveau geben - zum Beispiel nach Brasilien.

Diese Subvention durchbricht zudem das gefestigte Grundprinzip im Schweizer Steuerrecht, wonach nur belegbare, effektive Kosten als geschäftsmässig begründeter Aufwand zulässig sind. Wo soll das hinführen? Zudem begünstigt die Zinssubvention nur Aktiengesellschaften und steht Selbständigerwerbenden, Personengesellschaften sowie HauseigentümerInnen für ihr überschüssiges Eigenkapital nicht zur Verfügung. Wo bleibt da die Rechtsgleichheit?

Grösste Gewinner der USR III wären Grossaktionäre wie die Regierung von Singapur (7% Anteile bei der UBS), die Katar Holding mit 17% und die in Saudi Arabien basierte Olayan Group mit 10% an der Credit Suisse, sowie BlackRock und die Zentralbank von Norwegen je mit Aktienpaketen bei UBS und CS.

Grösste Gewinner der USR III wären Grossaktionäre wie die Regierung von Singapur (7% Anteile bei der UBS), die Katar Holding mit 17% und die in Saudi Arabien basierte Olayan Group mit 10% an der Credit Suisse, sowie BlackRock und die Zentralbank von Norwegen je mit Aktienpaketen bei UBS und CS.

Es darf doch wirklich nicht das Resultat einer Steuerreform sein, mit mehreren Milliarden Staatssubventionen solche globalen Investoren zu subventionieren – auf Kosten des Mittelstands und eines Leistungs- und Sozialabbaus in unvorhersehbarem Ausmass.

Zudem: eine starke Marke setzt ihren Preis durch. Mit der Marke Swissness sowie einer hochstehenden Infrastruktur und Lebensqualität muss die Schweiz nicht das internationale Steuerdumping antreiben. Niemand vermietet eine Attika zum Preis einer Mansarde!

Die Vorlage ist überladen. Nur das NEIN am 12. Februar öffnet den Weg zu einer ausgewogenen Vorlage, die sich am Bundesratsentwurf orientiert, und die Steuerausfall-Zeitbombe der neuen Zinssubvention auf Aktienkapital eliminiert. Alt Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf weiss, wovon sie spricht!

24. Jan 2017