In Saanen liefern 180 Pauschalbesteuerte, darunter schwerreiche Milliardäre, zusammen nur gerade vier Millionen Franken Steuern ab. Das „Geschäftsmodell Gstaad“ hat versagt: Spitzen-Boden- und Hotelpreise, dafür unterdurchschnittliche Frequenzen bei Übernachtungen und Bergbahnen. Kalte Betten in den Millionärsvillenund drohender Konkurs der Bergbahnen sind die Folge.

Schon lange fragte man sich, wieso im Kanton Bern 205 Pauschalbesteuerte nur gerade 13,8 Mio Kantonssteuern, 6,2 Mio Gemeindesteuern und 6,4 Mio CHF Direkte Bundessteuern (Total 26,4 Mio CHF) zahlen. Bei einem Spitzen-Einkommenssteuersatz von knapp 40% entspricht dieser Gesamtsteuerbetrag der Pauschalbesteuerten im Kanton Bern Lebenshaltungskosten von 66 Mio CHF. Schon allein diese Bemessungsgrundlage zeigt auf, dass die behaupteten 300 Millionen Ausgaben und Spenden an Kultur, Bergbahnen, Sportanlässe usw. im Berner Oberland fiktiv sind. Diese müssten ansonsten im tatsächlichen Lebensaufwand der Pauschalierten enthalten sein, was zu viel höheren Steuerbeträgen führen müsste.

In Saanen liefern jedoch 180 Pauschalbesteuerte, darunter schwerreiche Milliardäre, zusammen nur gerade vier Millionen Franken Steuern ab. Das „Geschäftsmodell Gstaad“ hat versagt: Spitzen-Boden- und Hotelpreise, dafür unterdurchschnittliche Frequenzen bei Übernachtungen und Bergbahnen. Kalte Betten in den Millionärsvillen ausser über Sylvester. Drohender Konkurs der Bergbahnen nach Rückweisungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 24.10.2014.

Berns Pauschalsteuer-Deals erklären womöglich, wo die in Gstaad fehlenden Steuermillionen geblieben sind.

Der Skandal: Gesetzwidrige Handhabung im Kanton Bern

Die Pauschalsteuerregeln führen bei korrekter Anwendung nicht nur zu extrem viel tieferen Veranlagungen (da z.B. jeglicher Vermögenszuwachs unberücksichtigt bleibt) als bei gleichsituierten normal Steuerpflichtigen. Sondern es besteht zudem der begründete Verdacht, dass die Steuerverwaltungen mehrerer Kantone illegale Abkommen mit Pauschalbesteuerten abgeschlossen haben.

Für den Kanton Bern nannte ein Pauschalbesteuerter schon 2012 als Vorteil: „Man weiss auf Jahre hinaus genau, wie viel Steuern man zahlen muss“ (BZ 12.9.2012). Ein Indiz für Fix-Abkommen über mehrere Steuerjahre im voraus.

Im Sonntagsblick vom 26.10.2014 wurde publik, dass die Berater der reichen Ausländer der Steuerbehörde im voraus ein Budget geben und dass dann niemand mehr prüft, was tatsächlich ausgegeben wurde. So würde auch die 95 Mio-Busse von Herrn Ecclestone 2014 nicht zum Lebensaufwand gehören, da nicht im voraus bekannt. Anderer Meinung die ESTV, laut der Bussen zweifelsohne zum Lebensaufwand gehören. Könnte die ESTV ihre Sicht durchsetzen, müsste Ecclestone einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an Steuern für 2014 bezahlen.

Mit anderen Worten: Mit seiner grosszügigen Steuerpraxis schenkt der Kanton Bern dem Milliardär Ecclestone Dutzende Millionen und subventioniert damit eigentlich die Formel-1. Gleichzeitig wird das grösste Abbauprogramm im Kanton Bern durchgezogen mit einschneidenden Kürzungen bei der Spitex, in der Volksschule und in Spitälern. Die Bernische Bevölkerung reibt sich die Augen.

Die Rechtsgrundlagen sind klar: Gemäss Art. 1 Abs. 1 der regierungsrätlichen Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) wird die „Steuer nach dem Aufwand nach den in der Bemessungsperiode entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person … berechnet“

Das heisst: es ist jährlich nach effektiv aus- und nachgewiesenen Kosten zu veranlagen. Dazu gehören auch alle Spenden an Kultur, Sport usw., z.B. die Millionen, die gemäss Gemeindepräsident Aldo Kropf Herr Ecclestone jährlich den Bergbahnen spendet (Arena srf1 vom 6. Dezember 2013). Dazu gehören auch die veranlagten direkten Steuern. Alle diesem Grundsatz widersprechenden Praktiken sind per sofort zu korrigieren.

Mangelnde Kontrollen des Bundes wirken nicht vertrauensbildend

Die SP wird die Praxis der Bernischen Steuerverwaltung nicht so durchgehen lassen. Wir werden in der Finanzkommission des Nationalrats verlangen, dass die Praxis aller kantonalen Steuerbehörden bei der Veranlagung der Pauschalbesteuerung untersucht wird.

Gemäss Bundesrat ist die Pauschalbesteuerung seit 2010 nicht mehr systematisch überprüft worden (siehe die Antwort des Bundesrats auf meine Frage in der Fragestunde vom 22.9.2014). Die ESTV hat aber eine Kontrollpflicht, soweit es die Richtigkeit der Veranlagungen betrifft (Art. 102 ff. DBG).

Die Ungleichbehandlung von normalen Steuerpflichtigen und Pauschalbesteuerten ist krass und inakzeptabel in einem Rechtsstaat: Steuererklärungen von Lohnabhängigen, RentnerInnen, Selbständigerwerbenden und HauseigentümerInnen werden minutiös kontrolliert, pauschalbesteuerte Millionäre und Milliardäre machen hingegen Abkommen über Fixsteuerbeträge im voraus für mehrere Jahre aufgrund ihrer Budgets und nicht nach nachgewiesenen Kosten.

Das System der Pauschalbesteuerung hat versagt. Auf diese Skandale von Willkür und Begünstigung schwerreicher Ausländer gibt es nur eine Antwort: die Pauschalsteuer ist abzuschaffen!

31. Okt 2014