Einen Kompromiss eingehen bedeutet, dass man eine von allen beteiligten Personen akzeptierte Lösung findet, zu der man durch gegenseitige Zugeständnisse gelangt. Die Debatte des Nationalrates zur Differenzbereinigung in der Altersvorsorge stand aber viel eher im Zeichen von Grabenkämpfen. Die rechte Mehrheit hält stur an Rentenalter 67 fest und verweigert jeden Ausbau der AHV.

Die SP hat bisher viele Zugeständnisse gemacht, auch wenn das medial wenig beachtet wurde. Ein Beispiel: in den Berichterstattungen wird immer wieder gesagt, dass sich das Parlament einig ist, dass das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht werden muss. In der Mehrheitsmeinung des Nationalrates ist das sicher korrekt, aber es gibt auch eine Minderheit auf der linken Seite, die damit nicht einverstanden ist. Doch diese Minderheitsanträge hatten und haben keine Chance. Wir können jedoch akzeptieren, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters ein Teil des Kompromisses auf dem Weg zur ständerätlichen Lösung ist.

Es ist uns bewusst, dass wir eine mehrheitsfähige Lösung für diese Reform brauchen. Und es ist uns ein grosses Anliegen diese Reform durchzubringen und ein Scheitern zu vermeiden. Im Prozess der Kompromissfindung sind wir bereit Zugeständnisse zu machen. Aber es ist uns auch wichtig, darauf hinzuweisen, wo wir von unseren Grundforderungen abweichen.

Der Nationalrat hat in seiner Mehrheit ohne uns beschlossen,

  • dass wir eine unterfinanzierte AHV in Kauf nehmen
  • dass das Rentenalter durch einen automatischen Mechanismus auf 67 Jahre steigen kann
  • dass Kürzungen bei Witwen- und Kinderrenten auf uns zu kommen
  • dass Ausgleichsmassnahmen nur über die zweite Säule vorgesehen sind.

Die SP hingegen ist in mehreren Punkten von ihrer ursprünglichen Haltung abgerückt, damit diese Reform ein Erfolg wird. Aber Zugeständnisse sollen und dürfen nicht nur von linker Seite kommen. Auch die bürgerliche Seite sollte bereit sein, eigene Interessen zurückzustellen und Kompromissbereitschaft zu zeigen! Unsere Ziele sind in erster Linie die Rentensicherung der Pensionärinnen und Pensionäre, die Besserstellung der unteren Einkommen und der Teilzeitarbeitenden, sowie zielführende Übergangsbestimmungen. Die bisherigen Beschlüsse des Nationalrats, siehe oben, sind jedoch weit davon entfernt!

Schlussendlich kommt für uns nur und ausschliesslich die Ständeratsvariante in Frage. Nur sie bedeutet eine ausgewogene Reform für alle Beteiligten, bei der unter dem Strich die Vorteile überwiegen: Die für Menschen mit tiefen Einkommen essentielle Erhöhung der AHV-Renten, die Besserstellung von Teilzeitarbeitenden in der 2. Säule und die Verhinderung von Rentenalter 67. Dafür setzen wir uns ein und dafür kämpfen wir!

01. Mär 2017