Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ist schmerzhaft. Aber sie wird kompensiert durch die erste AHV-Erhöhung seit 40 Jahren. Der Zuschlag von 840 Franken pro Jahr ist für jene 500‘000 Frauen, die keine 2. Säule haben, ein grosser sozialer Fortschritt. Zusammen mit den Verbesserungen für Teilzeitarbeitende überwiegen darum unter dem Strich die Vorteile, auch für die Frauen.

Eines ist klar. Mit den bisherigen Beschlüssen in der Rentenreform 2020 werden wegen der Senkung des Umwandlungssatzes die Renten in der 2. Säule für alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner um 12 Prozent gekürzt. Auch klar ist bereits jetzt, dass die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 einen grossen finanziellen Beitrag an die Reform leisten. Trotz diesen schmerzlichen Einschnitten ist es eines der wichtigsten Ziele dieser Reform, das Rentenniveau insgesamt zu erhalten. Dafür sind verschiedene Ausgleichsmassnahmen in Diskussion: Die Frage ist nun, wie sich diese insbesondere für die Frauen auswirken?

Die Frauen sind in einem weit höheren Mass als die Männer im Rentenalter auf die AHV angewiesen. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr deutlich besser als die Streichung des Koordinationsabzugs. Ausserdem sind 500‘000 erwerbstätige Frauen nur in der AHV und nicht in einer Pensionskasse versichert. Das ist jetzt so und das wird auch in Zukunft so sein, weil der Zugang zur Pensionskasse nur für diejenigen offen ist, welche mindestens 21‘060 Franken pro Jahr bei einem Arbeitgeber verdienen. Zudem enthält das Modell des Ständerats beim Koordinationsabzug eine bessere Lösung für Frauen, welche Teilzeit arbeiten, weil dieser an den Beschäftigungsgrad angepasst wird.

Damit nicht die Frauen den Preis für die Rentenreform 2020 bezahlen, muss auf deren besondere Bedürfnisse Rücksicht genommen nehmen. Die Kombination des AHV-Zuschlags von 840 Franken pro Jahr mit der Anpassung des Koordinationsabzugs für Teilzeiterwerbstätige ist eine gute und vertretbare Lösung für die Frauen. Von den diskutierten Ausgleichsmassnahmen wirkt nur der AHV-Zuschlag gerade bei derjenigen grossen Zahl an Frauen, die besonders auf die AHV angewiesen sind. Dies entspricht der Logik der gewerkschaftlichen Initiative «AHVplus».

Kommt hinzu: Mit der Variante des Ständerats – und nur mit ihr – ist die AHV bis zum Jahr 2030 finanziell gesichert. Das ist für alle heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner im Land von zentraler Bedeutung. Ich bin überzeugt, dass mit der Variante des Ständerates ein mehrheitsfähiger Weg aufgezeigt wird, der es ermöglicht auch in Zukunft die soziale Sicherheit nicht auf Kosten der Frauen zu gestalten.

07. Mär 2017