Der Beschluss der Nationalbank von letzter Woche hat nach der ersten Überraschung verschiedenste Reaktionen ausgelöst. Insbesondere diejenige von Bundesrat Johann Schneider-Ammann können wir nicht unkommentiert lassen: Anstatt anzukünden, er werde alles Mögliche unternehmen, um die Arbeitnehmenden vor Jobverlust und Lohnkürzungen zu bewahren, beschränkt er sich darauf, das Geschehen zu beobachten. Gleichzeitig kündigen ihm nahestehende, wirtschaftsfreundliche Kreise Massnahmen an, die weiteren Lohndruck auslösen werden.

Ohne eine eindeutige Reaktion werden die am wenigsten geschützten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Konsequenzen tragen müssen. Um es deutlich zu machen: Diejenigen, die unter prekären Bedingungen arbeiten, die keinen Gesamtarbeitsvertrag haben und die zu wenig verdienen, um ein würdiges Leben zu führen. Im Tessin, wo sich verschiedene Faktoren häufen, kennen wir die Problematik: Schon jetzt sind die Löhne und Einkommen tiefer als im Rest der Schweiz und die Zahl der Arbeitslosen höher als der Schweizer Durchschnitt.

Einige Massnahmen müssen dringend ergriffen werden, einerseits um weitere Spekulationen mit unserer Währung zu verhindern - dagegen hilft die von Professor Sergio Rossi (Uni Fribourg) vorgeschlagene Spekulationssteuer -, andererseits um einen weiteren Druck auf die Arbeitnehmer und einen weiteren Rückgang des den Haushalten zur Verfügung stehenden Einkommens zu verhindern. Es ist zudem dringend nötig, den Konsumenten die Importmargen für Produkte aus dem Ausland weiterzugeben, indem die Preise in der Schweiz gesenkt werden und eine dringende Revision des Kartellgesetzes vorgenommen wird.

Aus diesen Gründen scheint es mir unerlässlich, dass zum Schutz der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen derjenigen interveniert wird, die am stärksten den Risiken einer konjunkturellen Abkühlung oder einer Rezession ausgesetzt sind. Es müssen Massnahmen ergriffen werden, die in den am stärksten ausgesetzten Regionen, wie dem Kanton Tessin, wirken.

Das heisst, dass die Auszahlung von Löhnen in Euro  verboten werden muss. Diese Praxis ist heute erlaubt und leider nicht unüblich und sie verschärft speziell in den Grenzregionen das Problem des Lohndumpings (mein Vorstoss diesbezüglich wurde 2012 leider vom Parlament zurückgewiesen).

Dass Firmen Lohnkürzungen planen, ist leider eine traurige Realität und dass sie auch die weitere Ausdehnung von Eurolöhnen beabsichtigen, ist bekannt. Mit solchen Praktiken, erhöht sich die Gefahr von Lohndumping insbesondere in den Grenzkantonen. So hätten die Arbeitgeber ein noch grösseres Interesse daran, Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzustellen, die in Euro bezahlt werden und damit einen Lohn erhalten, der unterhalb der Frankenlöhne von  Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt. Die ersten Opfer wären die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen.

Es heisst aber auch, dass die von Kündigung bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser geschützt und dringliche Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung eingeführt werden müssen. Diese müssen im Falle eines Konjunkturrückganges  in den Grenzkantonen und für die am meisten den Risiken ausgesetzte Bevölkerungsschicht, wie ältere Arbeitnehmende, schnell zur Verfügung stehen.

Hätten wir diese Massnahmen bei früheren Gelegenheiten ergriffen, wären wir heute besser vor einer Krise geschützt. Jetzt dürfen wir keine Zeit mehr verlieren, denn es geht um unseren sozialen und nationalen Zusammenhalt.

22. Jan 2015