Am 19. Mai stimmen wir über die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ab. Alle sind sich einig: Die Änderungen im neuen Waffengesetz haben für die Schützinnen und Schützen nur marginale Auswirkungen. Für die Sicherheit der Bevölkerung aber sind sie ein Fortschritt. Die aufgebauschte Kampagne der Gegnerinnen und Gegner ist nicht rational, sondern hat nur ein Ziel: unser Verhältnis zur EU zu belasten.

Die EU-Kommission hat als Antwort auf die verschiedenen brutalen Gewaltanschläge in europäischen Städten eine Änderung der Waffenrichtlinie forciert. Das Ziel ist mehr Sicherheit. Die Schweiz hat sich in die Verhandlungen einbringen können. So musste sich die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga für die Beibehaltung des Sturmgewehrs als nicht verbotene Waffe einsetzen, nur um den Unmut der Schützen zu besänftigen. Bei der EU-Kommission ist es ihr gelungen, bei den Schützen nicht.

Dass Restriktionen bei den Waffen wirken, belegen die Zahlen in der Schweiz. Erst 1999 wurde das erste Waffengesetz auf Bundesebene in Kraft gesetzt. Damit konnte die Anzahl Schusswaffen-Toten von jährlich über 460 auf rund 200 gesenkt werden.

Verbot von Halbautomaten

Mit der jetzt vorgeschlagenen Revision sollen halbautomatische Waffen verboten werden, ebenso grosse Magazine. Zudem müssen die wichtigsten Teile einer Waffe gekennzeichnet und registriert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu vereinfachen. Diese Massnahmen sollen für mehr Sicherheit sorgen.

Es muss alles getan werden, damit die Waffengewalt zurückgeht. Nur so kann verhindert werden, dass die Schweiz bald zum Waffen-Selbstbedienungsladen Europas wird. Je besser die Waffenregister sind, desto grösser wird die Sicherheit für die Polizei und die gesamte Bevölkerung.

Schützenverbände, die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht «Pro Tell» und die SVP haben sich lauthals gegen die Revision gewehrt. Helvetische Tradition und Freiheit seien bedroht. Es ist aber klar: Die 125‘000 Unterschriften, die sie für das Referendum gesammelt haben, sind hauptsächlich eine Attacke auf das der Waffenrichtlinie zugrundeliegende Schengen-Abkommen mit der EU. Dieses Abkommen verpflichtet die Schweiz, Weiterentwicklungen z.B. im Waffenrecht zu übernehmen, sonst fällt das Abkommen dahin.

Abseitsstehen wäre verantwortungslos

Seit 2005 ist die Schweiz nun bei Schengen/Dublin dabei. Diese Verträge regeln die europäische Zusammenarbeit für einen gemeinsamen Sicherheitsraum und über das damit verbundene Dublin-Abkommen für den Asylbereich. Wer in den Schengenraum will, braucht meistens ein Visum und wird an der Aussengrenze kontrolliert. Dafür fallen die Personenkontrollen innerhalb des Schengenraums weg.

Es wird eine Sicherheitsdatenbank geführt, damit die Polizei länderübergreifend Informationen austauschen kann. Für die Schweizer Polizei ist dieser Austausch nichtmehr wegzudenken. Ohne ihn wäre die Schweizer Polizei vom Schengen-Informationssystem angeschnitten und damit quasi blind und isoliert. Ein Abseitsstehen wäre völlig verantwortungslos.

Die Waffenlobby hat bei jeder Gesetzesanpassung den Untergang des freiheitlichen Waffenrechts beklagt und jede Missbrauchsbekämpfung durch den Bund zu verhindern versucht. Dass sich nun auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft gegen das Waffengesetz ausspricht, ist unverständlich. Sie reiht sich damit ein in den Verbund der ewiggestrigen Folkloristen. Die Zustimmung zum Waffenrecht ist aber in der breiten Bevölkerung gut abgestützt. Trotzdem braucht es für die bevorstehende Volksabstimmung vom 19. Mai unseren ganzen Einsatz für ein Ja.

24. Apr 2019