Auf Bundesebene ist für den gemeinnützigen Wohnungsbau bisher wenig gemacht worden, wenn man bedenkt, dass seit 1974 ein Verfassungsartikel zur Wohnraumförderung besteht. Es ist deshalb wichtig, dass mit der vom Mieterverband und der SP eingereichten Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen», die derzeit im Parlament beraten wird, dahingehend Druck gemacht wird, dass dem Verfassungsartikel nachgelebt wird.

Zusätzlich zu den Zielen der Initiative könnte man vom Bund fordern, Kapitalanlagen in Wohnbauland zu machen, um dieses dann gemeinnützigen Trägern im Baurecht abzugeben. Zudem könnte der Bund den Leistungsauftrag für die SBB so gestalten, dass die von ihnen erklärte Strategie, auf ihrem Grundeigentum gemeinnützige Wohnbautätigkeit zu ermöglichen, unterstützt würde.

In den Kantonen wiederum wird in den Gemeindegesetzen festgelegt, was die Gemeinden zu tun haben. Da wird den Gemeinden eine Verantwortung für die Sicherstellung der grundlegenden Lebensbedürfnisse – also auch des Wohnbedürfnisses – übertragen. Hier dürften die Kantone noch konkreter werden und von den Gemeinden verlangen, sich des Themas Wohnen im Alter anzunehmen. Die Kantone könnten den Gemeinden zudem ein Vorkaufsrecht einräumen, welches es ihnen erleichtern würde, Wohnbauland für Genossenschaften zu erwerben und es diesen im Baurecht abzugeben. Aber auch die Kantone selbst könnten Eigentümer von Wohnbauten sein oder Grundeigentum gemeinnützigen Trägerschaften zur Verfügung stellen.

In den Gemeinden schliesslich – vor allem in den Städten und Agglomerationen – bestehen Chancen, die es zu packen gilt. Seit der letzten Raumplanungsrevision soll das Siedlungsgebiet nicht mehr ausgeweitet, sondern verdichtet werden. Ein gelungenes Beispiel einer städtischen Verdichtung ist etwa das Projekt Genossenschaft Kalkbreite in Zürich: Grundeigentümer, Planungsorgane, engagierte Genossenschaften und Politik haben sich gefunden und ein beispielhaftes Wohnbauprojekt geschaffen. Wäre ein solcher Glücksfall nicht auch andernorts möglich? Gibt es solche Verdichtungsstandorte nicht in der ganzen Schweiz?

Diese Frage gerade jetzt zu stellen, scheint sehr angebracht, da in den Gemeinden demnächst nach der kantonalen Richtplanrunde die Ortsplanungsrevisionen anstehen. Es gilt, auf den Zonenplänen die Potenziale für gemeinnützigen Wohnungsbau festzustellen. Zu beantworten wären etwa folgende Fragen:

  • Soll man Aufzonungen oder Bebauungspläne an die Bedingung eines Anteils von bezahlbarem Wohnen knüpfen?
  • Gibt es Wohnbaugrundstücke in öffentlichem Besitz (Bund, Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, öffentlicher Verkehr, öffentliche Institutionen, etc.), die sich für gemeinnützigen Wohnungsbau eignen, etwa für die Erweiterung einer bestehenden Genossenschaft, die auf einem solchen Grundstück etwas Sinnvolles für Wohnen im Alter bauen könnte?
  • Gibt es Baulücken oder Ausnützungsreserven, die als Verdichtungspotentiale für gemeinnützigen Wohnungsbau genutzt werden könnten?

Die sich daraus ergebenden Forderungen müssen in die öffentlichen Diskussionen eingebracht werden. Hier kann die SP mit beherztem Engagement und durch konkrete, ortsbezogene Forderungen nach mehr gemeinnützigem Wohnraum beweisen, dass sie jene politische Kraft ist, die sich am stärksten für den gemeinnützigen Wohnungsbau einsetzt.

29. Jan 2019