Die Schweiz soll sich am historischen Wiederaufbau-Fonds der EU beteiligen. Eine stabile und wirtschaftlich prosperierende Europäische Union ist im ureigenen Interesse der Schweiz, die so eng mit Europa verflochten ist wie kaum ein anderes Land. Der Wiederaufbau-Fonds ist aber auch eine Chance, den sozial-ökologischen Umbau endlich voranzutreiben. Zu diesem Generationenprojekt, von dem wir alle profitieren, muss die Schweiz ihren Teil beitragen.

Am 21. Juli 2020 beschloss der Europäische Rat einen historischen Wiederaufbau-Fonds für die europäische Wirtschaft. 750 Milliarden Euro sprachen die Staats- und Regierungschefs am EU-Gipfel für ein Konjunktur- und Investitionsprogramm gegen die Folgen der Pandemie-Krise. Das sind gute Nachrichten für ganz Europa – auch für die Schweiz. Zum einen, weil unser Land von diesem Binnenmarkt-Aufbaufonds Next Generation EU (NGEU) wirtschaftlich stark profitieren wird. Unsere Wirtschaft erholt sich schneller, wenn auch die Wirtschaft der wichtigsten Handelspartnerin möglichst rasch auf die Beine kommt. Gerade auch, weil mit Italien und Frankreich zwei der von der Corona-Rezession am stärksten betroffenen EU-Staaten direkt an die Schweiz grenzen. Zum anderen, weil ein Scheitern dieser robusten wirtschaftspolitischen Antwort der EU viel politische Instabilität nach sich gezogen hätte, welche unvorhersehbare politische und wirtschaftliche Konsequenzen auch für die Schweiz gehabt hätte. 

Konkret werden über die gemeinsame Aufnahme von Schulden den EU-Mitgliedsstaaten insgesamt 390 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und 360 Milliarden Euro in Form von Darlehen für die Förderung einer grünen Wirtschaft und der Digitalisierung, für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Schon jetzt steht fest: Der Wiederaufbau-Fonds ist bahnbrechend und wird die europäische Wirtschaft vor einem schlimmen Niedergang bewahren, indem er die richtigen Investitionen auslöst, die Nachfrage fördert, die Resilienz der Wirtschaft verbessert und Innovationen für den ökologischen Umbau und neue Technologien ermöglicht.  

Die Schweiz ist Teil des europäischen Binnenmarktes. Mehr als die Hälfte unserer Wirtschaftsleistung basiert auf dem Handel mit den EU-Mitgliedsstaaten. Der solidarische Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft ist deshalb im ureigenen Interesse unseres Landes.   

Von einer Schweizer Beteiligung am Binnenmarkt-Aufbaufonds NGEU würde die Schweiz deshalb politisch und ökonomisch profitieren. Politisch kann eine Beteiligung helfen, die festgefahrenen Beziehungen (Institutionelles Abkommen) der Schweiz zur Europäischen Union zu deblockieren: Die Schweiz als solidarisches Land, das einen Beitrag zur gemeinsamen Lösung europäischer Probleme leistet. Ökonomisch würde eine Schweizer Beteiligung den Hebel des europäischen Konjunkturpaketes vergrössern – und damit auch den Nutzen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft.

Eine Stärkung des europäischen Binnenmarktes liegt auch strategisch und geopolitisch im Interesse der Schweiz. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass im Zuge der Corona-Pandemie regionale Märkte im Verhältnis zum Weltmarkt wieder an Bedeutung gewinnen. Und auch die – nicht nur handelspolitischen – Spannungen zwischen den USA und China legen nahe, dass ein starker europäischer Binnenmarkt wirtschaftlich und aussenpolitische noch wichtiger für die Schweiz wird. 

Das beschlossene Verschuldungsvolumen beträgt 750 Milliarden Euro und wird von der EU bis spätestens 2058 über neue Eigenmittel refinanziert. Zur Unterstützung dieses gigantischen europäischen Konjunkturpakets könnte sich die Schweiz über die Gewährung von zinslosen Darlehen über mehrere Milliarden Euro am Recovery Plan beteiligen. Alternativ könnte sie analog Luxemburg oder Malta über eine direkte Beteiligung an EU-Programmen (ReactEU) zum Wiederaufbau beitragen.

Der Bundesrat sollte daher aus dem Blickwinkel der europäischen Solidarität heraus 

  • der Europäischen Kommission so rasch als möglich seine Bereitschaft zur Beteiligung an den Wiederaufbau-Massnahmen signalisieren und formelle Verhandlungen aufnehmen;
  • dem Parlament bis zur Herbstsession eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit zur Teilnahme an den spezifischen Aufbaumassnahme im Rahmen des NGEU unterbreiten, weil die Mittel primär im Jahre 2021 und 2022 eingesetzt werden müssen. 

Eric NussbaumerCéline WidmerJon PultBaptiste HurniFabian Molina 

 
24. Jul 2020