Am 25. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Anti-Menschenrechts-Initiative («Selbstbestimmungsinitiative») der SVP ab. Diese ist ein Angriff auf die Menschenrechte und stärkt weder die Demokratie noch die Souveränität der Schweiz. Die «Vereinigung aktiver Senioren und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz» (VASOS) lehnt die Initiative deutlich ab.

VASOS ist der grösste schweizerische Dachverband von aktiven nationalen, regionalen und lokalen Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen – politisch unabhängig und konfessionell neutral. An ihrer Delegiertenversammlung vom 9. November in Bern stand die Abstimmung über die Anti-Menschenrechts-Initiative im Zentrum. Ein ausführliches Referat zum Thema gab Ex-Nationalratspräsidentin Gret Haller.

Haller – ehemals Botschafterin der Schweiz beim Europarat, OSZE-Ombudsfrau für Menschenrechte in Bosnien und Mitglied der «Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht» des Europarates – zeigte auf, welche gravierende Folgen eine Annahme der Anti-Menschenrechts-Initiative auf die Stellung der Schweiz in der Welt hätte und vor allem, wie bei einem Ja insbesondere die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer geschmälert würden.

Auf internationaler Ebene müssten nach dem Wortlaut der Initiative unzählige, zum Teil für die Schweizer Wirtschaft lebenswichtige Verträge gekündigt werden. Im Inland würden die Rechte der Schweizer Richterinnen und Richter beschränkt. «Schweizer Gerichte könnten uns nicht mehr vor Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen schützen, wenn solche Verletzungen in Bundesgesetzen festgeschrieben sind», so Haller.

Im Anschluss an Hallers Referat diskutierten die Delegierten angeregt über die Vorlage vom 25. November. Zu reden gaben insbesondere Fragen zu allfälligen Folgen der Initiative für Wirtschaft und Arbeitsplätze sowie die grosse Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für unser Land.

Am Ende sprachen sich die VASOS-Delegierten klar gegen die Initiative aus. Letztere sei ein Angriff auf die Menschenrechte, auf das Bundesgericht und auf die Rechtssicherheit, so die einhellige Meinung. Den Ausschlag für das klare Votum gab – neben grundsätzlichen Überlegungen zur internationalen Verlässlichkeit der Schweiz – die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofes und der EMRK gerade auch für Schweizerinnen und Schweizer, die sich in ihrem Land ungerecht behandelt fühlen.

14. Nov 2018