Finanzminister Ueli Maurer ist gefordert, die USR III neu aufzugleisen. Dafür muss er ein paar längst überfällige Antworten liefern: Einerseits muss die Öffentlichkeit wissen, wie viele kantonal privilegierte Aktiengesellschaften es heute noch gibt. Es braucht aktuelle Zahlen sowie eine Analyse des Abstimmungsergebnisses und der neusten internationalen Entwicklungen. Anderseits müssen die Altlasten aus der USR II gründlich analysiert und korrigiert werden. Ansonsten wird jede weitere Unternehmenssteuerreform scheitern.

Klar ist erstens, dass die Neuauflage einer USR III breit abgestützt werden muss. Denn noch einmal dürfen die Bürgerlichen die USR III nicht an die Wand fahren. Die Schweiz muss den verpönten kantonalen Steuerstatus für Aktiengesellschaften abschaffen.

Zweitens ist zu klären, wie der Bestand an steuerlich privilegierten Gesellschaften ist. Noch mauern die Kantone, diese aktuellen Zahlen herauszugeben. Dabei raten die Treuhandfirmen seit Jahren den kantonal privilegierten Aktiengesellschaften, sie sollen vor dem Inkrafttreten der USR III vom Spezialstatus in die ordentliche Besteuerung wechseln. Die schärferen Transparenzregeln tragen nämlich Früchte: Länderberichte, internationaler Informationsaustausch ab 2018 über die Steuervorbescheide (“rulings“) und die Tatsache, dass eine zunehmende Zahl von Staaten eine Mindestbesteuerungshöhe voraussetzen, bei deren Nichterfüllung die der Schweiz zugewiesenen Gewinne dennoch vom anderen Staat besteuert werden (sog. „controlled foreign company rules“), was von der USR III nicht berücksichtigt wurde.

Drittens ist die billionenschwere Altlast aus der USR II gründlich zu analysieren. Wie ist die gigantische Zahl von 1 Billion und 692 Milliarden (CHF 1‘692‘000‘000‘000) zur steuerfreien Ausschüttung an die Aktionäre genehmigten Kapitaleinlagereserven (Agios) zustande gekommen? Diese wurden ab 2011 bis Ende November 2016 von etwas über 7000 Aktiengesellschaften bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet und genehmigt (vgl. Antwort des Bundesrats auf Frage 16.5595 Frage Kiener Nellen)

Die Stimmberechtigten, die bei der USR II mit diesem gigantischen Abstimmungsbetrug betrogen wurden, haben ein Recht darauf, zu wissen, welche Typen von Aktiengesellschaften diese gigantische Summe an steuerfreien Dividenden für ihre Aktionäre beanspruchen. Wieviel davon geht an börsenkotierte Aktiengesellschaften? An nicht-börsenkotierte? Wieviel an Briefkastenfirmen? Geldwäscherei kann dabei nicht ausgeschlossen werden.

Und: Hand aufs Herz: Ist es gerecht, dass in der Schweiz die Menschen im Durchschnitt rund 30 Prozent ihres Einkommens an Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen zahlen, während die Aktiengesellschaften nur rund zehn Prozent ihres Gewinns dazu beitragen (OECD revenue statistics 2016)?

Eine starke Marke setzt ihren Preis durch. Mit der Marke Swissness, einer hochstehenden Infrastruktur und Lebensqualität muss die Schweiz nicht das internationale Steuerdumping antreiben. Niemand vermietet eine Attikawohnung zum Preis einer Mansarde!

18. Feb 2017