Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat heute die Beratungen über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) aufgenommen. Das vorliegende Projekt der Sozialpartner ist ein Kompromiss. Es handelt sich um eine Minimalvorlage. Sollten die rechten Parteien die Vorlage verschlechtern, wird die SP sie nicht mehr unterstützen.

Die Altersvorsorge in der Schweiz ist unter Druck und es braucht echte Reformen, wenn weiterhin alle Menschen in der Schweiz anständige Renten erhalten sollen. Was die berufliche Vorsorge, also die 2. Säule, betrifft, so haben die Sozialpartner einen fragilen, aber ausgewogenen Kompromiss vorgelegt.
 
«Wir müssen die Erosion der Renten in der 2. Säule stoppen. Der Sozialpartner-Kompromiss ist ein Schritt vorwärts, wenn auch ein kleiner. Jeder Angriff von rechts auf diesen Kompromiss wird dazu führen, dass die SP die Vorlage ablehnt», erklärt Nationalrätin und SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi. «Wir akzeptieren keine Verschlechterung des vorliegenden Kompromisses.»
 
Dank dem Rentenzuschlag wird die Senkung des Umwandlungssatzes auf solidarische Art und Weise kompensiert. «Die hohen Einkommen tragen so zur Finanzierung des Rentenzuschlags bei, der vor allem den tiefen Einkommen zugutekommt. Auch die Reduktion des Koordinationsabzugs ist positiv. Das ist eine konkrete Verbesserung für die Frauen, die noch immer tiefere Löhne haben und öfters Teilzeit arbeiten», sagt SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin Mattea Meyer.
 
An ihrer Delegiertenversammlung vom 13. Februar wird die SP eine Resolution diskutieren, welche die roten Linien der SP bei der Reform der Altersvorsorge klarstellt:

  1. Keine Erhöhung des Rentenalters.

  2. Keine Senkung der Renten.

  3. Keine Verschlechterung des BVG-Kompromisses der Sozialpartner.

  4. Verbesserung der BVG-Renten für Frauen und Menschen mit tiefen Einkommen.

  5. Keine Verknüpfung der beiden Reformen (AHV 21 und BVG 21), wenn damit Leis-tungseinbussen verschleiert werden sollen.

05. Feb 2021