Nach mehreren gescheiterten Anläufen will der Nationalrat mit der Mankoteilung endlich eine markante Verbesserung im Unterhaltsrecht schaffen. Reicht das Einkommen nach einer Scheidung nicht für alle Familienmitglieder, so muss bisher meist die Frau für den Fehlbetrag aufkommen. Mit der Mankoteilung wird der Fehlbetrag, das so genannte „Manko“, auf beide Ex-Ehepartner aufgeteilt. „Das Armutsrisiko für geschiedene Frauen mit Kindern wird gemindert“, anerkennt SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel.

Die SP begrüsst die Schaffung einer Verfassungsgrundlage zur Einführung der Mankoteilung durch den Bund. Sich hinter föderalistischen und juristischen Ausreden zu verstecken, wie es die rechten Parteien versucht haben, ist diskriminierend. Das Problem, dass nach einer Scheidung die unterstützungsberechtigte Person – in den meisten Fällen die Frau – einem Armutsrisiko ausgesetzt ist, muss endlich politisch gelöst werden. Die Mankoteilung, die beide Elternteile finanziell in die Pflicht nimmt, sorgt für Gleichberechtigung und beseitigt die stossende Diskriminierung alleinerziehender Mütter.

08. Sep 2014