Die medizinische Grundversorgung in der Schweiz ist heute hervorragend. Doch mangels Nachwuchs ist die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte gefährdet, zumal die Nachfrage nach medizinischen Leistungen in einer alternden Gesellschaft stetig zunimmt. Deshalb ruft ein überparteiliches Komitee mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus fast allen Parteien zu einem Ja zum Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung auf. Es braucht am 18. Mai ein deutliches Bekenntnis, damit die Grundversorgung auch für die kommenden Generationen gesichert ist.

Die Berufsgruppen der Grundversorgung - Kinderärztinnen, Hausärzte, Apothekerinnen, Psychotherapeuten, Pflegende, Physiotherapeuten oder medizinische Praxisassistentinnen - kümmern sich heute um rund 90 Prozent der Gesundheitsprobleme. Die medizinische Grundversorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems und damit unverzichtbar. Sie funktioniert ausserdem sehr kosteneffizient und ist für sehr viele Menschen in der Schweiz ein Garant für eine hohe Lebensqualität.

Allerdings werden in den nächsten Jahren drei von vier Hausärztinnen und Hausärzten das Pensionsalter erreichen. Es braucht deshalb rund 4700 Nachfolgerinnen und Nachfolger, um nur schon den Status Quo zu erhalten. Will sich die Schweiz in ein paar Jahren nicht mit einem dramatischen Ärztemangel konfrontiert sehen, müssen wir jetzt Massnahmen zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der medizinischen Grundversorgung ergreifen.

Der vom Bundesrat konzipierte Gegenvorschlag zur Hausarzt-Initiative verankert die gesamte medizinische Grundversorgung in der Verfassung. Der neue Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche und qualitativ hochstehende Grundversorgung zu sorgen. Ein deutliches Ja am 18. Mai setzt ein wichtiges und nachhaltiges Zeichen für die medizinische Grundversorgung, weil wir auch morgen noch Hausärztinnen und Kinderärzte brauchen.

08. Apr 2014