Die SVP-Familieninitiative betreibt Etikettenschwindel. Anstatt alle Familienmodelle gleichwertig zu behandeln, beschenkt sie einige wenige wohlhabende Familien und lässt die grosse Mehrheit die Rechnung in Milliardenhöhe bezahlen. Gegen diese Mogelpackung ist ein Komitee bestehend aus linken Parteien und Gewerkschaften heute vor die Medien getreten. Familienförderung muss auf anderen Wegen als über unsoziale Steuergeschenke und willkürliche Vorteile für Einzelne betrieben werden. Die Allianz wird sich mit vereinten Kräften für ein Nein am 24. November einsetzen.

Unter dem unverfänglichen und populären Deckmantel der Familienförderung betreibt die SVP eine knallharte Klientelpolitik der Umverteilung von unten nach oben. Mit ihrer Initiative will die SVP eine kleine Gruppe von gut situierten Familien steuerlich bevorteilen. Erstens nützen Abzüge dank Steuerprogression immer primär den Besserverdienenden. Zweitens kann die Hälfte der Familien gar keine Abzüge tätigen, da sie auch keine Bundessteuern bezahlen. Und drittens können es sich nur jene Familien leisten, auf das zweite Einkommen zu verzichten, in welchen ein Elternteil – meist noch immer der Vater – ein sehr hohes Einkommen hat.

Für zwei von drei Familien ist die Realität allerdings eine andere: Beide Elternteile sind berufstätig, sei es aus freien Stücken oder bedingt durch materielle Zwänge. Diese Mehrheit der Familien in der Schweiz kann deshalb ihre ganz realen Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen. Wenn die SVP jetzt Abzüge für virtuelle Ausgaben einführen will, geht die Rechnung nicht mehr auf. Die 1.4 Milliarden Franken, die auf die Konten von Familien mit hohen Einkommen fliessen, fehlen in den Kassen von Bund und Kantonen. Die als Konsequenz daraus absehbaren Kürzungen wiederum werden genau die Familien mit tieferen Einkommen am härtesten treffen.

Die allseits gewünschte Gleichberechtigung der Familienmodelle wird darum mit dieser Initiative gerade nicht erreicht. Es werden vielmehr neue Ungerechtigkeiten geschaffen, indem Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, bevorzugt werden. Ein Betreuungsabzug für nicht getätigte Betreuungsausgaben ist ähnlich widersinnig wie Kinderzulagen für Kinderlose und muss deshalb am 24. November abgelehnt werden. 

 

25. Okt 2013