Am Samstag wurde ein wegweisendes Urteil publiziert: Das Bundesgericht hat der SP Luzern recht gegeben und verpflichtet den Kanton Luzern dazu, die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien anzuheben. Es gibt eine Reihe weiterer Kantone, welche die Vorgaben des Bundesgerichts verletzen, darunter Bern, Aargau und Wallis. Die SP gibt den betroffenen Kantonen einen Monat Zeit, ihre Limite für den Bezug von Prämienverbilligung zu überprüfen und Anpassungen in die Wege zu leiten. Ansonsten wird sie gegen diese Kantone Klage einreichen.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen die Kantone die Prämien für „untere und mittlere Einkommen“ verbilligen. „Der rein bürgerliche Regierungsrat des Kantons Luzern hat gegen das Gesetz verstossen. Mit seiner willkürlich festgelegten Einkommenslimite von 54‘000 Franken hat er viele Menschen um ihr Recht auf Prämienverbilligung gebracht“, sagte David Roth, Präsident der SP Luzern, heute an einer Medienkonferenz in Bern. Das am Samstag publizierte Urteil des Bundesgerichts ist darum glasklar: Der Kanton Luzern muss die Einkommenslimite anheben, so dass auch Familien mit mittleren Einkommen von Prämienverbilligung profitieren können.

Die SP hat die Situation in anderen Kantonen überprüft. Eine ganze Reihe von weiteren Kantonen verletzt die Vorgaben des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hält fest, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf. In Kantonen, die unter diese 70 Prozent fallen, erhalten zu wenige Menschen Prämienverbilligung, obwohl sie laut KVG Anspruch darauf hätten. Dies betrifft gemäss dem kürzlich publizierten Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau sowie Neuenburg.

Das Bundesgericht hält klar fest, dass sich die Kantone bei der Bemessung der Prämienverbilligung am mittleren Einkommen auszurichten haben und nicht willkürlich Limiten festlegen dürfen. Die SP verlangt von allen Kantonen eine Überprüfung ihrer Ansätze, wie SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi erklärt: „Die fehlbaren Kantone haben einen Monat Zeit, eine Anpassung ihrer Prämienverbilligung in die Wege zu leiten. Ansonsten wird die SP jene Kantone, die an willkürlichen und zu tiefen Grenzwerten festhalten, verklagen und den Versicherten zu ihrem Recht zu verhelfen.“

Die Luzerner Affäre macht noch einmal klar, wie dringend es verbindliche nationale Regeln für die Prämienverbilligung braucht. Der kantonale Flickenteppich mit willkürlichen Kürzungen ist nicht mehr länger haltbar. Dieses Defizit will wie SP mit ihrer Prämien-Entlastungs-Initiative beheben. Die Initiative will in der Bundesverfassung verankern, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss.

28. Jan 2019