Die SP wehrt sich dagegen, dass die Revision der Ergänzungsleistungen (EL) zu einer Abbauvorlage wird. Die längst überfällige Anhebung der Mietzinsmaxima darf nicht als Vorwand für Abstriche bei den Krankenkassenprämien oder für generelle Leistungskürzungen gelten. Die SP wird sich im Verlauf der parlamentarischen Beratungen für eine soziale EL-Revision einsetzen.

Für rund 200‘000 Menschen sind die Ergänzungsleistungen zur AHV zu einer unverzichtbaren Säule der sozialen Sicherheit geworden. «Aufgrund der steigenden Zahl der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger ist eine EL-Revision unumgänglich, sie muss aber sozialverträglich sein», stellt SP-Ständerätin Pascale Bruderer klar. «Die EL-Revision ist kein Alibi für Kürzungen zulasten jener Rentnerinnen und Rentner, die schon heute mit wenig Geld auskommen müssen.»

Die heute gefällten Beschlüsse der Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) sind daher zweischneidig. Es ist einerseits richtig und überfällig, dass die anrechenbaren Mietkosten erstmals seit 2001 angehoben werden, schliesslich sind die Mietzinse in den letzten 15 Jahren stark gestiegen. Andererseits kann die SP nicht akzeptieren, dass dieser soziale Fortschritt gleich wieder zunichte gemacht wird, weil die Krankenkassenprämien weniger stark angerechnet werden können.

Die SP wird sich in den kommenden Debatten im Parlament für eine sozialverträgliche EL-Revision einsetzen, die das Leben und den Alltag der EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern verbessert. 

28. Mär 2017