Die SP begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell zu entschädigen, als Zeichen der Solidarität und der Wiedergutmachung. «Das erlittene Unrecht kann leider nicht ungeschehen gemacht werden», hält SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel fest. «Aber die versprochenen 300 Millionen Franken helfen den rund 20‘000 Opfern immerhin, ihre schlimmsten materiellen Nöte zu lindern». Mindestens so wichtig wie die finanzielle Hilfe ist nun, das im Namen der staatlichen Fürsorge begangene Unrecht historisch aufzuarbeiten.

Die im Dezember eingereichte Wiedergutmachungs-Initiative zeigt bereits Wirkung. Der Bundesrat anerkennt mit seinem Gegenvorschlag das begangene Unrecht, spricht 300 Millionen Franken Hilfe und garantiert lückenlosen Zugang zu den Archiven. Damit erfahren Menschen, die in der Schweiz im 20. Jahrhundert als Verdingkinder, als «administrativ Versorgte» oder als Opfer von Zwangssterilisierungen, Fremdplatzierungen und Zwangsadoptionen unverzeihliches Unrecht erlitten, späte Wiedergutmachung.

«Es ist richtig und notwendig, dieses dunkle Kapitel der jüngsten Schweizer Geschichte aufzuarbeiten, auch mit Blick auf die Gegenwart», mahnt Ursula Schneider Schüttel. Wer nämlich im Zuge der hysterischen und unsachlichen Kritik an den professionalisierten Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eine Rückkehr zu Laiengremien fordert, verdrängt allzu leichtfertig, welch Unrecht in den letzten Jahrzehnten im Namen von Fürsorge und Vormundschaft begangen wurde. 

14. Jan 2015