Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hat heute knapp beschlossen, die Tarifkompetenzen der Kantone und des Bundes in der obligatorischen Krankenversicherung aufzuheben. Über Tarifdifferenzen sollen künftig Schiedsgerichte urteilen, die von den Krankenkassen und ihren Partnern eingesetzt werden. Damit werden Versicherte und Patienten ausgeschaltet und Kostensteigerungen in Milliardenhöhe auf dem Rücken der Versicherten in Kauf genommen.

Die laufenden Tarifdiskussionen für ärztliche Leistungen zeigen auf, wohin der Mehrheitsentscheid der SGK-N führen könnte: Nur schon die tarifliche Vereinbarung, die zwischen den betroffenen Leistungserbringern und dem Kassenverband Curafutura verhandelt wurde, würde zu Mehrausgaben von 3 bis 4 Milliarden Franken jährlich führen. Nach heutigem Recht kann der Bundesrat gegen einen solchen Tarif intervenieren und eine kostenneutrale Umsetzung verlangen. Gemäss dem Willen der rechten Mehrheit soll dies nicht mehr möglich sein.

Kassen könnten somit mit einzelnen Leistungserbringern, mit denen sie vertraglich verbunden sind oder die sie in bestimmten Fällen sogar mitbesitzen, überhöhte Tarife festlegen, ohne dass Bund und Kantone als legitime Vertretung der Bevölkerung und damit der Versicherten noch intervenieren könnten. Bezogen auf den angesprochenen Tarifentwurf würde dies zu einer durchschnittlichen Prämienerhöhung von 15 Prozent führen. Eine solche Selbstbedienung auf Kosten der Versicherten muss verhindert werden.

13. Mai 2016