Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, eine Gesetzesgrundlage für Unterstützungsleistungen für systemrelevante Stromunternehmen in finanziellen Nöten zu schaffen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Die SP begrüsst den «Rettungsschirm» als Beitrag zur Versorgungssicherheit unseres Landes. Die vom Bundesrat vorgesehenen Bedingungen für Unterstützung im Krisenfall gehen jedoch zu wenig weit.

Die aktuelle Situation, die solche Unterstützungsmassnahmen notwendig macht, zeigt, dass die Liberalisierung der Stromwirtschaft gescheitert ist. Wir müssen zum bewährten System, d.h. zur Stromversorgung im Eigentum der öffentlichen Hand und zur Tarifierung, zurückkehren. Solange aber die heutige Situation besteht, braucht es Absicherungen für die Stromversorger, die «too important to fail» sind. 
Doch die vorgesehenen Vorschriften punkto Transparenz, marktgerechter Verzinsung oder Verbot der Ausschüttung von Dividenden reichen nicht aus. Dasselbe gilt für die geplanten Massnahmen, welche die Strombranche weniger krisenanfällig machen sollen. Die Finanzkrise von 2007/2008 hat gezeigt, dass staatliche Rettungsschirme mit substanziellen Gegenleistungen verbunden sein müssen. Die SP wird in ihrer Vernehmlassungsantwort fordern, dass der geplante «Rettungsschirm» über das Vorgeschlagene hinaus an folgende Bedingungen geknüpft wird: 

  • Die Stromunternehmen müssen einen substanziellen Beitrag zur Energiewende leisten, insbesondere durch Investitionen in erneuerbare Energien im Inland. Gleichzeitig müssen dafür die Rahmenbedingungen verbessert werden. Der rasche Ausstieg aus fossilen Energien – gerade auch russischer Herkunft – muss vorangetrieben werden, die Stromunternehmen müssen beispielsweise auch auf den Einsatz von russischem Uran in ihren Atomkraftwerken verzichten.
  • Die Parlamentarische Initiative 16.498 zur Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) ist umzusetzen. Allfällige Liquiditätsnot der Stromkonzerne darf nicht dazu führen, dass strategisch wichtige Infrastrukturen der Energiewirtschaft an ausländische Investor:innen verkauft werden. Kritische Infrastrukturen gehören grundsätzlich in öffentliche Hand. Die aktuelle Kriegs- und Krisensituation zeigt das sehr klar.
  • Hochriskante Handelsgeschäfte, die nicht der Versorgungssicherheit dienen, sind einzustellen.  

Die Unterstützungsleistungen für systemrelevanten Stromunternehmen sind in der aktuellen Situation wichtig für die Versorgungssicherheit. Sie sind aber nicht zum Nulltarif zu haben.

14. Apr 2022