Die SP wird an der heutigen Sitzung der Rechtskommission des Nationalrates die steuerpolitischen Forderungen des Mitberichts der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) zur Aktienrechtsrevision entschieden bekämpfen. Mit diesen Forderungen betreiben die Bürgerlichen masslose und überhebliche Klientelpolitik. Die Forderungen würden zu Einnahmeausfällen von 2,3 Milliarden Franken zugunsten von Aktionären und Unternehmen führen. Mit einer derart blinden Klientelpolitik werden die Bürgerlichen die Steuervorlage 17 mit Sicherheit an die Wand fahren.

Das Debakel mit der USR III sollte die Bürgerlichen eigentlich Augenmass und Vernunft gelehrt haben. Doch nun zeigt sich, dass sie weitere Ungeheuerlichkeiten in der Pipeline haben: Die Rechtskommission des Nationalrates befasst sich heute mit dem Mitbericht der WAK zur Aktienrechtsrevision, mit dem die Aktionäre und Unternehmen zusätzlich 2,3 Milliarden Franken erhalten sollen. Damit würde das Kapitaleinlageprinzip (KEP) in Kombination mit dem neuen Kapitalband zu Einnahmeausfällen in Milliardenhöhe führen. Die SP-Delegation hat diese masslose und einseitige Steuerpolitik schon in der WAK geschlossen bekämpft und wird sich auch heute in der Rechtskommission entschieden für eine Ablehnung der Forderungen einsetzen.

«Die Rechten haben ein schlechtes Gedächtnis. Vor einem Jahr hat sie ihre Überheblichkeit bei der USR III ins Debakel geführt. Nun planen sie erneut Milliardengeschenke an ihre Klientel auf Kosten der Bevölkerung. Die Vorschläge des WAK-Mitberichts kostet die Bevölkerung 2,3 Milliarden (!) Franken. Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der Rechtskommission dieses Ansinnen deutlich beerdigt», so SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Halten die Bürgerlichen an ihrer masslosen Günstlingswirtschaft fest, werden sie damit spätestens in der Volksabstimmung zur Steuervorlage 17 Schiffbruch erleiden.

22. Feb 2018