Die familienpolitische Auslegeordnung des Bundesrates ist verdienstvoll, jedoch zu zaghaft. Die Förderung der familienexternen Kinderbetreuung ist zu begrüssen. Insbesondere bei der Frage, wie Familien mit mittleren und tiefen Einkommen entlastet werden können, bleibt der Bundesrat jedoch Antworten schuldig. «Für Familien entscheidend ist letztlich die Frage, wie viel Geld Ende Monat übrig bleibt», gibt SP-Nationalrat Beat Jans zu bedenken. Die SP will darum den Wechsel von Steuerabzügen zu Kindergutschriften vorantreiben. Vorerst auf parlamentarischem Weg, allenfalls auch per Volksinitiative.

Der Bundesrat hat heute das Postulat des Genfer SP-Nationalrats Manuel Tornare mit einem erfreulich fortschrittlichen Bericht zur Familienpolitik beantwortet. Die SP unterstützt die vom Bundesrat aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten. «Der Ausbau der familienergänzenden Betreuung, ein Rechtsanspruch auf Pensumreduktion für beide Elternteile bei Geburt eines Kindes sowie die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen sind in unserem Sinne», so Beat Jans.

Bei der Kernfrage, wie die wirtschaftliche Situation von weniger vermögenden Familien verbessert werden kann, agiert der Bundesrat hingegen zu zögerlich. Dabei liegen die zwei wirksamsten Instrumente auf dem Tisch: Erstens die gesetzliche Durchsetzung der Lohngleichheit von Männern und Frauen. Zweitens die vom Bundesrat in einer Machbarkeitsstudie untersuchte Umstellung von Steuerabzügen auf Kindergutschriften. Zu Letzterem hat die SP ein Initiativprojekt ausgearbeitet, dieses jedoch vorläufig sistiert, da der Weg über das Parlament direkter zum Ziel führt. Die SP wird die Forderung nach einem Wechsel zu Kindergutschriften deshalb ins Parlament bringen.

Von den heutigen Steuerabzügen profitieren vor allem wohlhabende Familien: Je höher das Einkommen, desto grösser der Abzug. Gutschriften erhielte hingegen jede Familie, unabhängig vom Einkommen. Ist die Gutschrift höher als die Steuerrechnung, bekämen ärmere Familien sogar Geld ausbezahlt. In einer Modellrechnung zeigt der Bundesrat den positiven Effekt auf: Eine im Kanton St. Gallen wohnhafte Familie mit Einkommen von 80‘000 Franken würde um 35 Prozent entlastet. Der fiskalneutrale Wechsel auf Gutschriften unterstützt also jene Familien, die es wirklich nötig haben. 

21. Mai 2015