In den nächsten zehn Jahren erreichen weitere sogenannte Babyboomer-Jahrgänge das Rentenalter. Laut Prognosen des Bundesamtes für Statistik wird es jährlich 47’000 mehr Menschen geben, die 65-jährig und älter sind – eine Zunahme von gegen einer halben Million zusätzlicher Rentnerinnen und Rentnern in zehn Jahren, die zwingenderweise auch zu einem beträchtlichen Mehrbedarf an altersgerechtem Wohnraum führen wird.

Gemäss Statistik wohnen vier von fünf zukünftigen Rentner:innen derzeit noch in vor 1990 gebauten Gebäuden. Sie leben also in einer Bausubstanz, die in naher Zukunft sanierungsbedürftig oder zum Abbruch bestimmt sein wird, was einen beträchtlichen Verlust an bezahlbarem Wohnraum zur Folge hat.

Das mittlere Renteneinkommen der Neueingetretenen im Jahr 2020 betrug monatlich 3459 Franken. Geht man von den Grundlagen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) aus, bräuchte die Hälfte der Rentner:innen eine Wohnung zu einem Mietzins, der unter 1350 Franken liegt. Wer das nicht hat, lebt in Armut.

Wer soll und kann diesen Wohnungsbedarf decken? Der freie Immobilienmarkt, der sich an Profitinteressen orientiert, wohl kaum. Vielmehr muss die öffentliche Hand einen riesigen Effort für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau leisten, dessen Anteil am gesamten Wohnungsbestand heute im schweizerischen Durchschnitt bei kläglichen fünf Prozent liegt und darum markant erhöht werden muss.

Es sind vier Punkte zu beachten:

  1. Gemeinden und Kantone müssen Ziele zur Erhöhung des Anteils an gemeinnützigen Wohnungen setzen. Mit den Zielformulierungen einhergehen müssen entsprechende Finanzrahmen und zeitlich fixierte Erfolgskontrollen.
  2. In den letzten Jahren sind unterstützenswerte Entwicklungen angestossen worden: neue Alterszentren, altersgerechte Quartiergestaltungen oder Mehrgenerationenwohnen. Wichtig ist es, dafür zu sorgen, dass es insbesondere für Menschen mit tiefen Einkommen genügend bezahlbaren Wohnraum gibt.
  3. Es braucht neue Wohnmodelle wie etwa Clusterwohnen und Grosswohnungen mit Schaltzimmer. Mit diesen Modellen kann man flächensparend individuelle Ansprüche erfüllen und soziale Einbindung ermöglichen.
  4. Bestehende Wohnbaugenossenschaften müssen in ihren Bestrebungen, zusammen mit anderen Immobilienakteuren in Grossprojekten bezahlbaren Wohnraum zu verwirklichen, unterstützt werden. Die Politik muss entsprechende Auflagen in die Planungen aufnehmen.

Jean-Pierre Prodolliet, AG Wohnen der SP60+

25. Apr 2022