Die Bevölkerung hat in mehreren Abstimmungen den Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard abgelehnt. Im direkt betroffenen Kanton Uri sprachen sich erst vor knapp drei Jahren 57 Prozent der Stimmenden gegen den Bau einer zweiten Röhre aus. Eine Erhöhung der Transitkapazität am Gotthard ist nicht mehrheitsfähig und steht quer zum Alpenschutz, wie er in Artikel 84, Absatz 3 der Bundesverfassung verankert ist. Die diesbezügliche Absichtserklärung des Bundesrats, den Verkehr auf eine Spur pro Röhre zu beschränken, würde sich spätestens nach den ersten Feiertagsstaus im Abgasrauch auflösen.
Jeder Steuerfranken kann bekanntlich nur einmal ausgegeben werden. Die Milliarden, die für eine zweite Gotthardröhre verlocht werden, fehlen deshalb dort, wo sie wirklich benötigt werden, nämlich in den verkehrsgeplagten Agglomerationen. Aus Sicht der SP gäbe es günstigere und nachhaltigere Lösungen, die erst noch über die Dauer der Sanierung des bestehenden Strassentunnels hinaus eine positive Wirkung entfalten würden.
Zum Zeitpunkt der Sanierung ist der Bahn-Basistunnel längst in Betrieb. Sofern die Sanierungsarbeiten auf das Winterhalbjahr beschränkt werden, kann die Eisenbahn den gesamten Strassenverkehr übernehmen. Eine solche Verladelösung ist inklusive Sanierung zwei bis drei Milliarden Franken günstiger als der Bau einer zweiten Röhre. Ein Bahnverlad entspricht zudem dem verfassungsmässigen Verlagerungsauftrag und könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Jahrhundertbauwerk Neat zu rentabilisieren.