Immer häufiger dreht sich die öffentliche Debatte um die wirtschaftlichen Konsequenzen des Atomausstiegs. Diese Kosten resultieren nicht aus der politischen oder unternehmerischen Entscheidung, auf den Bau neuer Kernkraftwerke zu verzichten, sondern aus dem Betrieb der bestehenden Anlagen und aus dem Rückbau und der Entsorgung der nuklearen Abfälle. Diese Kosten sind nicht zu vermeiden.

Atomkraftwerke als grosse Verlustquelle

In den aktuellen Marktverhältnissen ist ein Atomkraftwerk eine grosse Verlustquelle. Hinzu kommt das Risiko einer Kostenüberschreitung beim Rückbau und bei der Entsorgung des Atommülls. Aus diesem Grund ist es quasi unmöglich, Aktien von Atomkraftwerken zu verkaufen, wie einige Versuche gezeigt haben. Diese Situation besiegelt das Schicksal von Stromkonzernen wie Alpiq oder Axpo.

Je länger die Atomkraftwerke laufen, desto mehr Geld verlieren die Aktionäre

Wenn der Betreiber das Atomkraftwerk direkt besitzt, wie zum Beispiel beim AKW Mühleberg, kann das Problem immerhin vernünftig angepackt werden. Eine eigenständige Entscheidung, wann der Betrieb eingestellt werden soll, ist möglich und nach einem ökonomischen Fahrplan planbar. Anders ist es im Falle der AKWs Gösgen und Leibstadt. Den beiden grössten AKWs der Schweiz ist es quasi unmöglich, den Entscheid zur Abschaltung von sich aus zu treffen. Sie sind im Eigentum zweier ad-hoc – Gesellschaften.  Die Aktionäre dieser Gesellschaften, von welchen die grössten beiden Alpiq und Axpo sind, sind mit Partnerschaftsverträgen ans AKW gekoppelt, die sie verpflichten, die Kosten auf sich zu nehmen. Das AKW deckt dank dieser vertraglichen Vereinbarung seine laufenden Kosten. Das AKW hört niemals auf, defizitären Strom zu produzieren, und die Verluste für die Aktionäre summieren sich. Trotzdem wagen sie es nicht, eine Entscheidung anzuordnen, die von ihnen enorme ausserordentliche Abschreibungen und die Bildung von Rückstellungen erfordert, um die Kostenüberschreitung zu tragen.

Das Erzwingen eines fixen Datums zur Abschaltung der AKWs hilft sowohl dem Staat als auch den Stromkonzernen

Das ist eine der grössten Vorteile der Initiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie». Indem man ein Datum zur Ausserkraftsetzung der AKWs festlegt, werden die AKWs gezwungen, ihre Abschaltung zu planen und regeln. Wenn die Initiative angenommen wird, werden umfassende  Verhandlungen zwischen der Schweiz und den Betreibern notwendig sein. Letztere werden Schadenersatz fordern, eine Forderung, deren Fundament jedoch sehr fragil ist, wenn man sich den negativen ökonomischen Wert dieser Kraftwerke anschaut. Für den Staat, der vom Gesetz gezwungen ist die Mehrkosten zu übernehmen, ist eine schnelle Klärung von Vorteil. In der Tat ist es besser, zu verhandeln, solange die Stromkonzerne noch Aktien besitzen, die sie sonst versuchen werden zu liquidieren, um das laufende Defizit zu finanzieren. Auf der anderen Seite erlaubt es diese Lösung den Stromkonzernen, die nukleare Hypothek aus ihrer Bilanz zu entfernen: Ein fixer Abschalttermin erlaubt es ihnen, sich der neuen Situation anzupassen und damit aufzuhören, die Wasserkraft unter Wert zu verkaufen. Gleichzeitig gilt es in Erinnerung zu rufen, dass die Stromkonzerne vor allem in den Händen der Gemeinde und Kantone sind. Die Ablehnung der Initiative der Grünen würde also eine Zuspitzung der aktuellen Situation bedeuten: Die öffentliche Gemeinschaft, der Steuerzahler und die Steuerzahlerin müssten später viel dafür bezahlen.

03. Nov 2016