Wenige Tage vor dem 45. Jahrestag des Atomkraftwerkes Beznau bestätigte die nationalrätliche Energiekommission das Neubauverbot für Atomkraftwerke und verabschiedete ein „Langzeitbetriebskonzept“ für die noch laufenden Atomkraftwerke. Doch der Mut zu einem konkreten Atomausstiegsplan fehlte.

Bundesrat und Parlament beschlossen 2011 im Nachgang zur Atomkatastrophe von Fukushima den schrittweisen Atomausstieg. Damit verbunden ist mit der „Energiestrategie 2050“ das Ziel, eine Energiewende einzuleiten, die unsere Auslandabhängigkeit von umweltbelastenden fossilen Energien reduziert und die den Ausstieg aus der risikobelasteten Atomenergie einleitet. Neu soll vermehrt auf Energieeffizienz und einheimische erneuerbare Energien gesetzt werden.

Bei der konkreten Umsetzung des schrittweisen Atomausstieges blieb die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) allerdings inkonsequent und mutlos. Zwar wurde am Neubauverbot für Atomkraftwerke festgehalten und auch ein neuer Artikel im Kernenergiegesetz verankert, der die Kompetenzen des für die Aufsicht zuständigen eidgenössischen Nuklearinspektorats (ENSI) stärkt und den Kraftwerksbetreibern zusätzliche Sicherheitsnachweise abverlangt. Doch die Chance für eine vernünftige Laufzeitbeschränkung bei den bestehenden Atomkraftwerken wurde verpasst. Ganz nach dem Motto: Wir hoffen und lassen es mal offen.

Immerhin wurde beschlossen, dass künftig vor Ablauf von 40 Betriebsjahren ein Langzeitkonzept eingereicht werden muss. Wird das Konzept durch das ENSI bewilligt, kann der Betrieb um weitere 10 Jahre verlängert werden. Dieses Prozedere ist jedoch nicht limitiert und mehrfach wiederholbar. 

Über 50 Jahre Beznau?
Für Atomkraftwerke wie Beznau 1 und 2, die bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, soll die Pflicht eines Langzeitbetriebskonzeptes erst ab einer Betriebsdauer von 50 Jahren und dann für eine einmalige Verlängerung um 10 Jahre gelten. Das heisst im Klartext: 60 Jahre Beznau soll möglich sein. Ein Antrag, dass für die heute schon über 40jährigen AKW nach spätestens 50 Betriebsjahren Schluss sein muss, wurde abgelehnt. Damit hat sich die Kommissionsmehrheit um den Entscheid gedrückt, beim AKW Beznau, dem ältesten schweizerischen AKW, einen vernünftigen Schlusspunkt zu setzen. 

Steigende Risiken
Materialien nutzen sich ab, altern, verspröden. Das ist auch in einem AKW so. Trotz Nachrüstungen und Erneuerungen: Alles kann nicht ersetzt werden. Das birgt mit zunehmendem Alter der Werke steigende Risiken. Dies gilt es doppelt zu beachten für die deutlich älteren Werke Beznau 1 (1969) und Beznau 2 (1972) sowie Mühleberg (1972). Denn die Erstgenerationswerke Beznau und Mühleberg haben nicht die gleichen technischen Grundvoraussetzungen wie die später gebauten Werke Gösgen (1979) und Leibstadt (1984). Die Bernischen Kraftwerke (BKW) haben angekündigt, 2019 das alternde AKW Mühleberg vom Netz zu nehmen. Beim AKW Beznau fehlt die Einsicht zu diesem Schritt. 

Fehlende Planungssicherheit
Die Energiewende braucht Planungssicherheit. Dazu gehört auch ein klarer Fahrplan, bis wann welches AKW vom Netz soll. Die Bevölkerung, die Wirtschaft und auch die Atomkraftwerkbetreiber selber müssen letztlich wissen, wohin die energiepolitische Reise geht. Für mich ist klar: Eine Energiewende ohne absehbares Atomkraftwerkende wäre wie ein Velo ohne Räder: Nicht tauglich, um voran zu kommen. 

28. Aug 2014