Ein Kollege von mir findet die Programme des SRF «primitiv», «populistisch», «spiessig» und «desinformierend». Er hat deshalb ebenfalls das Referendum gegen die «Zwangsgebühren» unterzeichnet. Auch ich finde einzelne Programme der SRF penibel schwach, wieder andere zeigen die Schweiz, wie sie früher einmal war statt wie wir sie gestalten könnten. Aber die gegenwärtige Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) hat nichts mit dem Auftrag an das SRF zu tun. Die Änderung regelt primär die Art und Weise, wie die Empfangsgebühren eingezogen werden, ausserdem die Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe.

Zugegeben, die medienpolitische Diskussion wäre notwendig und sie muss in den nächsten Jahren ausführlich geführt werden. Bei der jetzigen RTVG-Vorlage geht es aber einzig darum, das Einzugsverfahren gegenüber heute effizienter, gerechter und günstiger zu gestalten.

Heute wird gebührenpflichtig, wer ein Radio- oder Fernsehempfangsgerät in Betrieb hat. Das ist überholt und erfordert einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand. Über PC, Tablet oder Smartphone werden immer häufiger Radio- und Fernsehsendungen konsumiert. Kaum ein Haushalt besitzt keines dieser Geräte. So ist die geplante Bindung der Abgabe an den Haushalt nicht nur sinnvoll, sondern es entfallen auch die ärgerlichen Kontrollen. Die Anzahl der Empfangsgeräte und der Konsumierenden pro Haushalt spielt keine Rolle mehr.

Auch im Gewerbe wären die Geräte im Betrieb gebührenpflichtig – in Restaurants, Büros, Einkaufsfilialen oder Coiffeursalons. Selten werden jedoch Kontrollen durchgeführt und so ist die Erfüllungsquote gering.

Wenn neu die Gebührenpflichtigen ihre Gebühren zahlen und aufwändige Kontrollen entfallen, kann mit tieferen Gebühren der gleiche Ertrag eingezogen werden. So kann die Abgabe für die Haushalte auf etwa 400 Franken pro Jahr gesenkt werden und für 75 Prozent der Gewerbetreibenden wird die Abgabepflicht wegfallen, weil sie weniger als 500‘000 Franken Umsatz erzielen; weitere 5 Prozent werden gegenüber heute tiefere Gebühren zahlen müssen. Hier muss der Schweizerische Gewerbeverband seinen Mitgliedern noch erklären, wieso sie die Vorlage ablehnen sollen, wenn sie doch entlastet würden. Bereit haben sich einzelne Branchenverbände vom Referendum distanziert.

Das SRF hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, alle Sprachregionen gleichwertig zu versorgen, den Zusammenhalt der Kulturen zu fördern, Auslandschweizer zu informieren, zur freien Meinungsbildung beizutragen und zu unterhalten. So viele Aufgaben sind im kleinen Schweizer Markt niemals alleine über Werbung finanzierbar. Zudem profitieren von den Leistungen des SRF auch diejenigen, die keine Sendungen konsumieren, indem das Verständnis zwischen den Landesteilen und der soziale Frieden gestärkt werden. Trotzdem wird es noch fünf Jahre ab Inkraftsetzung des Gesetzes die Möglichkeit geben, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn jemand nachweislich kein Gerät besitzt, mit dem er oder sie SRF-Inhalte empfangen könnte. Ab etwa 2022 wird man kaum noch jemanden finden, der in einem Haushalt lebt, in dem es weder PC, Tablet, Smartphone, Smartwatch, Radio, TV - oder etwas Neues, heute noch nicht Bekanntes – gibt.

Neben SRF profitieren auch viele private Anbieter, indem mit 4 bis 6 Prozent der Gebühreneinnahmen deren Informationsleistungen abgegolten werden.

Auf jeden Fall ist die Vorlage nicht geeignet, Protest gegen die Programme des SRF zum Ausdruck zu bringen. Vielmehr soll ein zeitgemässes Abgabeneinzugssystem eingeführt werden – damit fast alle von tieferen Kosten profitieren können.

19. Jan 2015