Die Menschenrechte stehen der Demokratie nicht entgegen, Grundrechte und Demokratie bedingen sich gegenseitig. Dass ausgerechnet die Schweiz diese Grundrechte, den Schutz der Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen könnte, ist darum absurd. Gerade ein Land, das auf Freiheit, Rechtsstaat, Beteiligung und Ausgleich unter lauter Minderheiten gebaut ist, trägt die Menschenrechte in seinen Genen.

In diesen Tagen gedenkt die Welt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen von 1948. In deren Präambel wird an die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte erinnert, welche «zu Akten der Barbarei geführt hätten, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen». Die Erklärung hält weiter fest, «dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit vor Furcht und Not geniessen, das höchste Streben des Menschen gilt».

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 unterzeichnet, die Schweiz trat ihr heute vor 40 Jahren bei. In dieser Zeit hat die EMRK die Schweizer Rechtsordnung massgeblich beeinflusst. In gerade einmal 1,5 Prozent der am Strassburger Gericht eingereichten Beschwerden wurde eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz festgestellt. Fundamentale Menschenrechte, etwa das Verbot der Rückführung in einen Staat, in dem einer Person Folter drohen, wurden dabei geschützt.

Zu den geschützten Grundrechten gehören aber auch die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, die freie Presse oder das Diskriminierungsverbot. Die Einbettung der Schweiz in die europäische Menschenrechtsordnung beschleunigte darüber hinaus etwa die Einführung des Frauenstimmrechts oder die Gleichbehandlung der Religionen.

Die europäischen Menschenrechte sind nicht fremdes Recht, vielmehr sind sie schweizerisches Verfassungsrecht und weitgehend Bestandteil der Bundesverfassung von 1999. Der heute diskutierte, vermeintliche Widerspruch zwischen Demokratie und Menschenrechtskonvention ist im besten Falle ein grosses Missverständnis.

Die Menschenrechte stehen der Demokratie nicht entgegen, Grundrechte und Demokratie bedingen sich gegenseitig. Dass ausgerechnet die Schweiz diese Grundrechte, den Schutz der Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen könnte, ist darum absurd. Gerade ein Land, das auf Freiheit, Rechtsstaat, Beteiligung und Ausgleich unter lauter Minderheiten gebaut ist, trägt die Menschenrechte eigentlich in seinen Genen.

Menschenrechte sind universelle Rechte, sie sind auch Schweizer Rechte und die Schweiz hat eine Tradition und einen Beitrag zu ihrer Beachtung und Weiterentwicklung hier und auf der ganzen Welt geleistet. Das Land des Roten Kreuzes, der humanitären Tradition und der direkten Demokratie als Ausdruck von Freiheit und Selbstbestimmung tut gut daran, diese Rechte weiter mitzutragen und zu fördern. In der verbindenden und verbindlichen Überzeugung mit der Völkergemeinschaft, die Würde und den Wert aller Menschen zu achten und zu schützen. Gemeinsam mit allen, die guten Willens sind – hier und überall.

09. Dez 2014