Haben Sie schon darüber nachgedacht? Alle LGBTI-Menschen, die nicht in eingetragener Partnerschaft leben, gehören am 14. Juni mit einem wuchtigen JA zur Erbschaftssteuer-Initiative zu den grossen Gewinnerinnen und Gewinnern. Hier ein paar Zahlen, warum das so ist.

Am 14. Juni 2015 stimmen wir ab über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer. Es geht dabei nicht um eine neue Steuer, wie die Gegner behaupten, sondern um die Aufhebung des heutigen Wirrwarrs der kantonalen Erbschaftssteuern. Zu den grossen Gewinnerinnen und Gewinnern gehören dabei vorab Erbinnen und Erben, die nicht verwandt sind mit dem Erblasser oder der Erblasserin. Sie zahlen nämlich in fast allen Kantonen heute mit 20 bis 49 Prozent die höchsten Erbschaftssteuern.

Das trifft die allermeisten LGBTI-Menschen, die nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und somit beim Erben als Nicht-Verwandte am höchsten besteuert werden. Am zweithöchsten – nämlich zwischen 12 bis 40 Prozent - werden heute die Konkubinatspaare in den meisten Kantonen besteuert. Sie alle würden mit der Erbschaftssteuer-Initiative zu den grossen Gewinnerinnen und Gewinnern gehören. Eingetragene Partnerinnen und Partner sind wie Ehepartnerinnen und Ehepartner steuerbefreit.

Einen Überblick über das Wirrwarr der kantonalen Erbschaftssteuern finden Sie hier.

Und hier ein paar Berechnungsbeispiele, wie hoch die Steuereinsparung beim JA zur Erbschaftssteuer am 14. Juni ist.

Zwei konkrete Beispiele, wie gleichgeschlechtliche Paare profitieren:

  1. Ein Lebenspartner erbt von seinem Freund 100‘000 Franken. Während der Erbe heute in den Kantonen Zürich, Basel-Stadt oder Waadt darauf zwischen 16‘800 und 24‘354 Franken Steuern zahlt, ist er mit der nationalen Erbschaftssteuer steuerbefreit. Diese ist nämlich sehr sozial und besteuert einen Nachlass erst ab 2 Millionen amtlichen Wert, und dann linear mit 20 Prozent.
  2. Eine Lebenspartnerin erbt von ihrer Freundin 1 Million. Während die Erbin heute in den Kantonen Zürich, Basel-Stadt oder Waadt darauf zwischen 250‘000 und 330‘000 Franken Steuern zahlt, ist sie mit der nationalen Erbschaftssteuer steuerbefreit. Erst ab 2 Millionen Nachlass würde die Erbin mit einem Satz von 20 Prozent besteuert.

Die Reform ist also nicht nur gerecht, sie ist auch dringend nötig: Wussten Sie, dass die reichsten 2 Prozent der Schweizer Bevölkerung mehr Vermögen haben als die restlichen 98 Prozent? Dass dieses Ungleichgewicht rasant wächst und die Schweiz heute die ungleichste Vermögensverteilung aller Industrieländer hat? (vgl. Credit Suisse, Global Wealth Report 2014, Seite 52). Der Handlungsbedarf ist dringend. Sonst werden wir wieder zum Feudalstaat mit superreichen Einzelfamilien wie im Mittelalter.

Sind Sie Inhaberin oder Inhaber eines KMU? Dann lassen Sie sich nicht von den falschen Behauptungen der Gegner irreführen. Bei Weiterbestand der Arbeitsplätze in einem Erbfall soll hier erst ab 50 Millionen Franken Vermögen respektive Steuerwert des Unternehmens besteuert werden. Das betrifft schweizweit nur 1700 Personen (siehe Credit Suisse, oben), und nur wenige davon sind massgeblich an KMU mit Sitz in der Schweiz beteiligt.

Rund 76 Milliarden Franken Vermögen werden in der Schweiz jährlich vererbt. Mit der nationalen Erbschaftssteuer von 20 Prozent ab 2-Millionen-Nachlässen gehen mindestens zwei Milliarden davon an die AHV für höhere Renten und mindestens eine Milliarde an die Kantone. Die Kantone werden so für den Wegfall ihrer heutigen Erbschaftssteuern entschädigt.

Diese nationale Erbschaftssteuer ist transparent, sozial und gerecht. Sie verdient ein wuchtiges JA am 14. Juni 2015, vorab von der ganzen LGBTI-Gemeinde, die zu den grossen Gewinnerinnen und Gewinnern gehört.

27. Apr 2015