Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) des Schweizer Berufsverbandes für Pflegefachpersonal (SBK) hat eine Aufwertung der Pflegeberufe und deren Attraktivität zum Ziel. Im Fokus stehen bessere Bedingungen in Ausbildung und Beruf sowie die Regelung der eigenverantwortlichen Leistungen der Pflege im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Obwohl die Initiative berechtigte Anliegen der Pflege und der Bevölkerung verfolgt, hat sich der Bundesrat gegen die Initiative ausgesprochen. Erfreulich ist indes, dass die Gesundheitskommission des Nationalrats einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Die Arbeitsgruppe Gesundheit SP60+ unterstützt diesen Vorschlag, auch wenn dieser noch nicht perfekt ist.

Der Gegenvorschlag nimmt die zentralen Anliegen der Initiative auf und schlägt wirkungsvolle Massnahmen vor. Deshalb verdient dieser Weg auf Gesetzesebene Unterstützung. Den Anliegen der Initiantinnen muss aber Rechnung getragen und bestehende Mängel müssen behoben werden. Vermisst werden im Gegenvorschlag namentlich die Forderungen nach Verbesserung der Qualität der Arbeitsumgebung und die angemessene Abgeltung von Pflegeleistungen.

Förderung der Ausbildung im Pflegebereich

Die Förderung der Ausbildung muss mit höchster Priorität behandelt werden. Kantonale Gesetze sollen die Ausbildungskosten regeln. Letztere dürfen keinesfalls auf die Pflegeempfänger abgewälzt oder über das Betriebsbudget der Institutionen gedeckt werden. Die Rahmenbedingungen zur Deckung der Ausbildungskosten soll der Bund als Vorgaben an die Kantone definieren. Die Nachwuchsplanung muss jährlich geprüft und angepasst werden. Diese muss in direkter Verhandlung vom jeweiligen Kanton mit den Gesundheits-Institutionen erfolgen.

Weniger Bürokratie – mehr Kompetenzen

Die breite und nachweisbare Wirkung der Pflege muss endlich anerkannt und im KVG verankert werden. Es braucht eine Neuregelung im KVG bezüglich der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Verordnung erbracht werden können. Die Pflegenden sollen entsprechend ihren Kompetenzen selber festlegen können, welcher Pflegebedarf zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht werden kann. Dazu braucht es keine ärztliche Verordnung. Letztere führt nur zu zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten. Die Neuregelung wiederum führt nicht zu einer Kostensteigerung, wie die Gegner der Initiative fälschlicherweise argumentieren. Zwischen der eigenständigen Verordnung von Pflege besteht nämlich kein direkter Bezug zur wirtschaftlichen Ertragslage der Verordnenden, wie das bei frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten oftmals der Fall ist.

14. Okt 2019