Im Vorstand der SP60+ war das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umstritten. Für Einige war die Idee, mit der Reform neue Steuerverluste zu schaffen, unerträglich. Es setzte sich aber die Einsicht durch, dass die Vorlage gegenüber der erfolgreich bekämpften Unternehmenssteuerreform III und dem Status quo doch wichtige Vorteile aufweist. Entscheidend ist für die SP60+ nicht nur die finanzielle Stärkung der AHV um zwei Milliarden pro Jahr, sondern die Befürchtung, dass alles, was nach einer Ablehnung käme, deutlich schlechter sein würde. In einer Konsultativ-Abstimmung unterstützte der Vorstand die STAF im Verhältnis 2:1.

Die Verknüpfung der Steuerreform mit der Finanzierung der AHV stellt einen vernünftigen Entscheid dar. Damit wird für die nächsten Jahre der Druck von der AHV genommen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist vorläufig vom Tisch. Mit dem Vorschlag, für jeden Franken, den die Steuerreform kostet, einen Franken in die AHV zu stecken, wurde im Parlament eine Lösung für gleich zwei umstrittene Kern-Dossiers gefunden. Wenn die Gegenmassnahmen zur Abschaffung der international geächteten Steuerprivilegien Steuerausfälle bringen, so ist im Gegenzug gesichert, dass gleich viel Geld zusätzlich in die AHV fliesst.

Bei der Steuerreform konnten viele Ziele der SP-Politik erreicht werden: die schlimmsten Folgen der früheren Steuerreformen werden eingeschränkt. Die Privilegien der Status-Gesellschaften, die de facto eine Steuerhinterziehung zu Lasten anderer – auch armer – Länder ist, werden endlich total abgeschafft. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70% beim Bund und auf mindestens 50% bei den Kantonen schliesst zum Teil ein Steuerschlupfloch, gegen das wir bei der USR II vehement gekämpft haben.

Das verheerende Kapitaleinlageprinzip, das steuerfreie Dividenden erlaubt und das klammheimlich mit der USR II durchgeschleust wurde, wird endlich eingeschränkt: künftig sollen nur noch steuerfreie Kapitaleinlagereserven ausbezahlt werden, wenn auch im selben Ausmass ordentliche Dividenden verteilt werden. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die bei der USR III sehr kritisiert wurde, ist neu nur erlaubt wenn die Gesamtbesteuerung über 18% beträgt. Damit ist zum ersten Mal eine Mindestgrenze im Gesetz; von dieser wird einzig der Kanton Zürich profitieren. Die maximale Steuerentlastung wurde jetzt auf 70% reduziert.

Alle vorgesehenen Massnahmen entsprechen den OECD-Richtlinien. Die Schweiz wird bei kommenden Verschärfungen mitmachen müssen. Die Schweiz macht bereits beim BEPS-Aktionsplan («Base Erosion and Profit Shifting») der OECD mit. Nach jahrzehntelanger Komplizenschaft bei der internationalen Steuerhinterziehung unterstützt die Schweiz endlich den Kampf gegen die Aushöhlung der Steuerbasis und die Verschiebung von Profiten. Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.

27. Sep 2018