Die SVP stellt bei der kommenden Abstimmung über die Anti-Menschenrechts-Initiative Menschenrechte, also Grundrechte, die global für jeden einzelnen Menschen gelten sollten, als fremdes Recht dar. Das ist falsch. Denn die universellen Menschenrechte sind keine fremden Rechte, sondern unser aller Rechte.

Die Kampagne gegen die Menschenrechte gipfelt im Schlachtruf «Schweizer Recht vor fremdem Recht». Die Bevölkerung soll dazu verführt werden, nationales Recht über anerkanntes Völkerrecht zu stellen. Doch die Demokratie darf nicht zur Diktatur der Mehrheit werden, die sich über die Grundrechte des Einzelnen hinwegsetzt. Auch wenn man das Völkerrecht nur häppchenweise infrage stellt, sägt man letztlich an den Menschenrechten als Ganzes. Die Schweiz als Kleinstaat sollte besonders dafür sensibilisiert bleiben, dass eine Schwächung des Völkerrechts gerade auch auf den Schutz und die Integrität kleinerer Völkergemeinschaften zurückschlagen kann.

«Bund und Kantone beachten das Völkerrecht», steht in der schweizerischen Bundesverfassung unter Art. 5, in dem die Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns verankert sind. Und in Art. 54 der Bundesverfassung ist die Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte festgehalten. Das ist gut so. Als Demokrat engagiere ich mich dafür, dass dies so bleibt und stimme am 25. November Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative. Auch der Bundesrat und die eidgenössischen Räte lehnen die Initiative ab, weil sie zu Rechtsunsicherheit führt, der Schweizer Wirtschaft schadet und einen beträchtlichen aussenpolitischen Imageschaden anrichten würde.

25. Okt 2018