Achtung: die CVP-Initiative ist brandgefährlich, da sie das Ständemehr mit den kleinen, mehrheitlich konservativen Kantonen voraussichtlich erreichen kann. Um das Volksmehr dagegen zu erreichen, müssen wir bis zum Sonntag noch tausende Stimmbürgerinnen und Stimmbürger davon überzeugen, NEIN zu stimmen gegen die rückständige und diskriminierende CVP-Initiative.

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz kämpft seit ihrer Gründung 1888 für die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte für alle Menschen und für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.

Die SP hat 1,1 Millionen Abstimmungszeitungen in der ganzen Schweiz verteilt mit dem Aufruf: «CVP-Initiative: NEIN zum Steuergeschenk für Reiche. NEIN zur Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare».

Die CVP-Initiative beruht auf einem dreifachen Etikettenschwindel. Fakten und Zahlen belegen es: Verheiratete Paare werden in der Schweiz massiv bevorteilt. Gegenüber Konkubinatspaaren sowieso - aber auch gegenüber alleinlebenden Personen. Sowohl bei den Steuern als auch bei der AHV und weiteren Sozialversicherungen. Im Erbrecht und bei der Erbschaftssteuer sowieso. Der Begriff der «Heiratsstrafe» ist einzumotten weil falsch.

  1. Etikettenschwindel: Heiratsbonus bei den Steuern: Die NZZ vom 16. Februar und die Zeitung «work» vom 5. Februar zeigen es: Den 80‘000 reichsten Doppelverdiener-Ehepaaren, welche die CVP-Initiative noch mehr vergolden will, stehen 370‘000 schon heute klar steuerlich bevorteilte Ehepaare gegenüber! Auch im Durchschnitt sind die Ehepaare steuerlich etwas bessergestellt als die Konkubinatspaare (vgl. Daniel Lampart im work, 5.2.2016).
     
  2. Etikettenschwindel: Heiratsbonus bei der AHV: Der Bonus beträgt 2,8 Milliarden Franken pro Jahr (über die Witwenrenten 1,4 Mia, über den Verwitwetenzuschlag von 20% auf der Altersrente 1,2 Mia, und 200 Mio. AHV-Beitragseinsparung bei den nicht erwerbstätigen Ehepartnern). Dem gegenüber steht eine Differenz von 2,4 Milliarden zwischen zwei Einzelrenten gegenüber einer Ehepaarrente. Per Saldo resultiert für die verheirateten Paare daher ein Heiratsbonus von 400 Millionen Franken pro Jahr bei der AHV.
     
  3. Etikettenschwindel: Arglistige indirekte Diskriminierung aller gleichgeschlechtlichen Paare durch die ausschliessliche Mann/Frau-Ehe-Definition in der Bundesverfassung. Wobei besonders schlimm daran ist, dass CVP-ExponentInnen während der Abstimmungskampagne bestreiten, dass es der CVP genau um die Diskriminierung hunderttausender gleichgeschlechtlicher Paare in der Schweiz geht. Fakt ist: die Organisationen der LGBT-Community in der Schweiz haben die CVP-Parteispitze und ParlamentarierInnen der CVP bereits bei Einreichung der Initiative öffentlich auf diese arglistige Diskriminierung aufmerksam gemacht.
     

Endlich vorwärts zur Individualbesteuerung auch in der Schweiz

Mit der Motion der Finanzkommission des Nationalrats «Endlich vorwärts zur Individualbesteuerung auch in der Schweiz» kann der Nationalrat – bei Ablehnung der CVP-Initiative am 28. Februar - bereits am 10. März 2016 den Bundesrat beauftragen, dem Parlament rasch möglichst eine Gesetzesvorlage für die Individualbesteuerung vorzulegen.

Die Individualbesteuerung, wie sie in praktisch allen Ländern existiert, ist die gerechteste und einfachste Methode, wie jeder Mensch gemäss seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Die Individualbesteuerung wird nicht nur die ewigen Diskussionen über allfällige ungleiche Belastungen verschiedener Personengruppen (Verheiratete/Konkubinat/Alleinlebende) eliminieren, sondern nach Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung auch mindestens 50‘000 in der Schweiz wohnhafte Personen dazu bewegen, Vollzeitstellen anzunehmen.

Denn nur mit der Individualbesteuerung kommen wir weg von der rückständigen patriarchalen Paarbesteuerung, welche Personen – insbesondere Ehefrauen - durch den absurden «Zweitverdienerabzug»1 von einer höheren Erwerbstätigkeit abhält. 

Daher appelliere ich an alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die CVP-Initiative wuchtig abzulehnen!

 

1 Art. 33 Abs. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG): «Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und erzielen beide ein Erwerbseinkommen, so werden vom niedrigeren Erwerbseinkommen 50 Prozent, jedoch mindestens 8'100 Franken und höchstens 13'400 Franken abgezogen.»

25. Feb 2016