Mit Vehemenz forderten Bürgerliche im Nationalrat, der Bund müsse dringend sparen. Wenn auch bei den Beiträgen an die eigene Wählerschaft die Haltung der gleichen Leute durchwegs grosszügiger ausfiel, so kann kaum bestritten werden, dass sich der Bundeshaushalt finanzieren muss. Seit Jahren setzt sich die SP deshalb für Steuergerechtigkeit ein. Nebst der noch ausstehenden Finanztransaktionssteuer gilt es jetzt auf Bundesebene eine Erbschaftsteuer einzuführen.

Für viele Menschen in unserem Land ist es von grosser Bedeutung, dass Menschen eine möglichst gleiche Chance haben, ihr Leben zu gestalten - unbesehen der familiären Herkunft, des sozialen Standes und des Familienvermögens. Die freie Bildungswahl, unentgeltliche Bildung und Ausbildung, freier Zugang zu einem breiten, öffentlichen Ausbildungsangebot und einer niederschwellig zugänglichen Infrastruktur gehören auch dazu.

Nicht nur die eher populistischen Listen der reichsten Menschen auf der Welt oder in unserem Land zeigen jedoch etwas unmissverständlich auf: Es gibt einige Menschen, welchen der Reichtum ohne das geringste eigene Dazutun schlichtweg in den Schoss fällt. Persönlich mag ich diesen Menschen dies von Herzen gönnen. Erst recht denjenigen, die mit Intelligenz und einem von Solidarität geprägten Herzen etwas Sinnvolles damit zu tun wissen. Trotzdem: Die zunehmende Konzentration der Vermögen bei einigen wenigen ist nicht im Interesse unseres Landes. 

Das Bestechende an der vorliegenden Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für die AHV» ist der Schutz des Mittelstandes und die Sicherung von Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben.

Es geht schlichtweg darum, dass Menschen, die wohl bereits in privilegierten Verhältnissen aufwachsen konnten, im Laufe ihres Lebens wohl einige Früchte dieser Vorteile geniessen und nutzen konnten, im Moment des Erbfalles einen Teil abzugeben haben, und dies erst bei einem Nachlass von 2 Millionen Franken. Das ist moderat.

Schlichtweg nicht nachvollziehbar ist der Widerstand der Gewerbler, denn die Initiative sieht explizit eine höhere Freigrenze für KMU-Betriebe vor. Eine überwiegende Mehrheit der Unternehmen fällt im Moment des Nachlasses deshalb unter die steuerbare Grenze und die übrigen profitieren von ermässigten Steuersätzen, um Weiterbestand und Arbeitsplätze zu sichern. Wir können dann entscheiden, wie dies konkret auszugestalten ist. Ich bin mir sicher, dass wir im Parlament genügend vorsichtig sein werden, damit die Weiterführung der Unternehmen nicht gefährdet wird.

Als Mensch mit juristischem Studium löste bei mir vorerst die «Rückwirkungsklausel» auch Fragen aus. Aber Hand aufs Herz: Spätestens seit Anfang August 2011 ist bekannt, dass für die vorliegende Volksinitiative Unterschriften gesammelt werden. Die Rückwirkung soll für Schenkungen ab 1. Januar 2012 gelten. Offensichtlich ging es bei der Rückwirkung lediglich darum, nicht noch rasch Umgehungen zu provozieren. Seien wir doch ehrlich: Wer teilhaben darf an einem Nachlass von mindestens 2 Millionen Franken, faktisch also auch möglicherweise an einem Nachlass von einigen Dutzenden wenn nicht gar mehreren Hundert Millionen Franken partizipieren darf, kann und soll sich doch an den übrigbleibenden 80 Prozent des Nachlasses erfreuen.

Wenn wir erst noch die soziale Bedrohung durch Vorschläge aus der Altersreform 2020 zur Kenntnis nehmen müssen, wissen wir es erst recht: Die moderate Umverteilung zur Sicherung der Leistungen der AHV ist ein berechtigtes Anliegen. Vergessen wir nicht: Die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens ist im Interesse aller, dafür dürfen überdimensionierte Privilegien einiger weniger problemlos pragmatisch ein wenig reduziert werden.

Ein engagiertes JA für die Erbschaftssteuer-Initiative im Interesse aller statt weniger ist notwendig!

12. Dez 2014