In keinem anderen Land müssen Fahrzeuge so oft vorgeführt werden wie in der Schweiz – ein lukratives Geschäft für das Autogewerbe und für Garagisten. Nun hat der Bundesrat diese Woche auf meine Anregung hin beschlossen, die Prüfintervalle zu verlängern. Mein Fazit: Während andere lauthals Bürokratieabbau fordern und mit wiederum bürokratischen Bürokratie-Abbau-Initiativen frühzeitig scheitern, gibt es in der SP Leute, die handeln.

Im Juni 2011 schrieb ich einen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard. Mir leuchtete nicht ein, weshalb Fahrzeuge in der Schweiz so oft vorgeführt werden müssen. Ich forderte sie auf, die Prüfungsintervalle, die in einer Bundesverordnung festgelegt sind, grundsätzlich zu prüfen. Selbstverständlich ist auch mir klar, dass Personenwagen in der Schweiz wie in anderen Ländern periodisch geprüft werden müssen. Das stellt sicher, dass die Fahrzeuge, die auf unseren Strassen verkehren, in einem technisch guten Zustand sind. Das dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Umwelt.

Viele Kantone - darunter auch der Thurgau - sind allerdings bei der Prüfung der Fahrzeuge zum Teil ziemlich arg im Rückstand. Die Kantone geben sich zwar enorm Mühe, diese Rückstände aufzuholen, aber allein schon dadurch, dass die Anzahl Fahrzeuge auf unseren Strassen weiter zugenommen hat, wurden diese Anstrengungen wieder zunichte gemacht. Nun ist es aber so, dass die heutigen Fahrzeuge im Vergleich zu denjenigen vor 20 Jahren technisch auf einem viel höheren Stand und weit ausgereifter sind. Deshalb weisen sie bei der ersten Kontrolle nach nur vier Jahren kaum Mängel auf. Die erste Kontrolle wird deshalb von vielen als unnötige Schikane empfunden. Dies völlig zu recht.

Bundesrätin Doris Leuthard teilte meine Meinung. Sie nahm sich der Sache an, liess eine neue Verordnung ausarbeiten und schickte sie in eine Vernehmlassung. Und siehe da: Es hagelte Kritik. Die Sicherheit auf den Strassen sei  gefährdet, wenn etwas geändert werde, meinte das Autogewerbe. Und freimütig wird zugegeben: Fahrzeuge, die für die Prüfung vorbereitet werden müssen, sind eine willkommene Einnahmequelle der Garagen. Wenn weniger geprüft wird, wird dieses Geschäftsmodell torpediert!

Zum Glück liess sich die Verkehrsministerin und mit ihr der Bundesrat nicht vom Weg abbringen. Künftig müssen die Fahrzeuge erst fünf Jahre, nachdem sie erstmals in Verkehr gesetzt worden sind, geprüft werden. Damit sind wir im Thurgau in der Lage, die Prüfungsintervalle, die gefordert werden, bis 2017 zu erfüllen. Dies auch deswegen, weil wir im Thurgau als einem der bisher wenigen Kantone seit einem Jahr Tablets bei der Fahrzeugprüfung einsetzen. Die Prüfzeit können wir damit um volle 20 Prozent reduzieren.

Mein Fazit nach langen drei Jahren und sechs Monaten: Während andere lauthals Bürokratieabbau fordern und mit wiederum bürokratischen Bürokratie-Abbau-Initiativen frühzeitig scheitern, gibt es in der SP Leute, die handeln. Und beharrlich am Ball bleiben.

23. Jan 2015