Die bürgerliche WAK-Mehrheit will einmal mehr nicht die Interessen der Konsumenten und Konsumentinnen schützen, sondern jene der Versicherungskonzerne. «In der Teilrevision des VVG gibt es keine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten der Versicherten und der Versicherungsunternehmen», sagt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Die Revision sei von der Versicherungslobby diktiert worden. Das zeigten die Verschlechterungen, die der Bundesrat unter Führung des Eidgenössischen Finanzdepartements gegenüber dem Vorentwurf vorgenommen habe. «Dass die Versicherungen ihre Versicherungsbedingungen neu einseitig anpassen können, ist dabei besonders stossend.»
Die SP verlangt mit einer Rückweisung der Teilrevision, dass das Gesetz zum Schutz der Versicherten korrigiert wird. Mehrere Anträge der SP, welche die Rechte der Versicherten gestärkt hätten, fanden in der Kommission keine Mehrheit. «Gibt es keine substanziellen Verbesserungen, wird die SP die Revision auch im Parlament mit allen Mitteln bekämpfen», sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. «Wir wollen lieber keine Revision als ein Kniefall vor den Versicherungsunternehmen. Es geht um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.»
Neben den Versicherten kommen auch die Mieter und Mieterinnen einmal mehr zu kurz: «Die rechtsbürgerliche Mehrheit der Kommission will rein gar nichts für mehr bezahlbaren Wohnraum tun», sagt SP-Nationalrat Beat Jans. In der Schweiz herrsche ein grosser Mangel an bezahlbaren Wohnungen – und dies trotz rekordtiefer Zinsen. «Die Leistungen des Bundes in diesem Bereich sind trotz Verfassungsauftrag überaus bescheiden. Begünstigt werden die Wohneigentümer. Die Mieter haben das Nachsehen.» Die SP steht überzeugt hinter der Mieterinitiative, die verlangt, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen ausmacht.