Der Bundesrat macht bei den Corona-Hilfen endlich vorwärts – auch wenn noch etliche Lücken bleiben. Die Weiterführung und Ausweitung der Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständige und KMU zeigt, dass sich der monatelange Einsatz der SP für die Betroffenen endlich auszahlt. Auch bei den Härtefällen hat die SP schon im Frühling À-fonds-perdu-Beiträge gefordert, um weggefallene Einkünfte aufzufangen und Fixkosten zu decken.

«Seit Beginn der Krise hat sich die SP zusammen mit betroffenen Branchenverbänden, KMU und Selbstständigen für gute Lösungen eingesetzt», sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. «Dank unseren Anträgen haben die Weiterführung und sogar die Erweiterung der Erwerbsersatzentschädigung nun eine gesetzliche Grundlage. Wir haben erreicht, dass neu alle Branchen und mehr Personen bezugsberechtigt sind.»
 
Bei den Härtefällen braucht es zwingend À-fonds-perdu-Beiträge, um Verschuldungen, ausbleibende Investitionen und Konkurse zu verhindern. Denn die ausgefallenen Einkünfte in Restaurants oder Reisebüros können nicht mehr nachgeholt werden. «Doch reichen 200 Millionen Franken von Bund und Kantonen, sowie die Beschränkung auf 10 % des Umsatzes keinesfalls aus, um effektiv Konkurse zu verhindern», sagt Mattea Meyer.
 
«Für die Weinbauern konnte man innerhalb kürzester Zeit 10 Millionen Franken À-fonds-perdu-Beiträge sprechen. Der Sport bekommt neu zusätzliche 550 Millionen Franken. Für zehntausende KMU aus diversen Branchen stellt man indes gerade einmal 200 Millionen Franken zur Verfügung», sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. «Das ist ein Hohn für die betroffenen Gewerbe.»
 
Die SP wird nun gemeinsam mit ihren Kantonalparteien in den Kantonen verlangen, dass auch diese möglichst rasch eine Härtefall-Regelung einführen und die Finanzmittel dafür bereitstellen. «Auch beim Ausbau der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen sind die Kantone in der Pflicht», sagt Mattea Meyer.
 
Es müssen unter anderem folgende Lücken gefüllt werden:

  • Geschäftsmieten: Der Teil-Mieterlass für Betriebe, die im Frühling aufgrund der Corona-Massnahmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten, muss garantiert und auf die zweite Welle ausgedehnt werden.
     
  • Kurzarbeit: Es braucht – analog zur ersten Welle – eine Kurzarbeitsentschädigung ohne Karenzfrist auch für befristet sowie befristet auf Abruf angestellte Personen. Für tiefe Löhne muss die Kurzarbeitsentschädigung auf 100% des Lohnes angehoben werden.
     
  • ALV: Der verlängerte Bezug der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist weiterzuführen, damit in der zweiten Welle niemand ausgesteuert wird.
     
  • Schutzkonzepte: Die Kantone müssen die Kontrollen der Schutzkonzepte verstärken. Zudem braucht es – wo immer möglich – ein Recht auf Home-Office und den Schutz von vulnerablen Personen, wie es im Frühling vorgesehen war. Bei zahlreichen Unternehmen gehen noch immer viele Beschäftigte zur Arbeit, obwohl Home-Office möglich wäre.
04. Nov 2020