Kein Verbot von Bonus-Festlegung im vornherein, keine Bonus-Steuer, keine Rückerstattungsklage bei Bereicherung des Kaders auf Kosten der Gesellschaft, keine Pflicht zur Festlegung des Verhältnisses von festen und variablen Lohnbestandteilen in den Statuten – der Bundesrat hat der Revision des Aktienrechts die allermeisten Zähne gezogen. Erfreulich ist hingegen, dass der Bundesrat eine Geschlechterquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte und 20 Prozent für Geschäftsleitungen vorsieht. Positiv ist auch, dass die milliardenschwere Rohstoffbranche künftig besser kontrolliert wird.

Die SP begrüsst ganz grundsätzlich, dass der Bundesrat trotz massiver Kritik aus Wirtschaftskreisen an der Reform des Aktienrechts festhält. Allerdings sehen die heute präsentierten Eckwerte zu viele Konzessionen vor. Im öffentlich harsch kritisierten Bereich der Boni und Abgangsentschädigungen bleibt knapp drei Jahre nach Annahme der Abzocker-Initiative nicht mehr viel übrig.

Sehr fortschrittlich ist dafür, dass der Bundesrat bei den Geschlechterquoten standhaft bleibt. Börsenkotierte Unternehmen müssen mindestens 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent in der Geschäftsleitung vorweisen. Eine bessere Durchmischung der Wirtschaft – und zwar auch in Spitzenpositionen – verbessert die ökonomische Gleichstellung der Geschlechter und verhilft den Unternehmen zu ausgewogeneren Sichtweisen und besseren Entscheiden. 

04. Dez 2015