Aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen trauen sich viele Migrantinnen und Migranten gegenwärtig nicht, Sozialhilfe zu beantragen. Darum hat sich die SP in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) seit Beginn der Corona-Krise dafür eingesetzt, dass sich die Situation der Betroffenen durch die Krise nicht noch weiter verschlechtert. Der Bundesrat hat daraufhin den Ermessensspielraum der Kantone auf Druck der SP erweitert und in einer Weisung konkretisiert. Die SP will nun mit Vorstössen in den Kantonen sicherstellen, dass die Informationen über die neuen Richtlinien an die Beteiligten weitergegeben werden und diese auch umgesetzt.

«Es ist wichtig, dass die Kantone von ihrem Ermessensspielraum, der für einzelne Menschen nun existentiell sein kann, konsequent Gebrauch machen», sagt SP-Nationalrätin Samira Marti. «Sie müssen diese Lockerungen konsequent umsetzen und die Betroffenen umfassend informieren.» So kann zum Beispiel die Verlängerung von Fristen für die Betroffenen sehr wichtig sein, da beispielsweise die Möglichkeit, Sprachkurse zu besuchen, aktuell massiv eingeschränkt ist.

Insbesondere auch viele Sans-Papiers sind von der Krise überdurchschnittlich betroffen und haben ihre Stellen – häufig in privaten Haushalten – verloren. Wer über eine C-Bewilligung verfügt, befürchtet, auf eine B-Bewilligung zurückgestuft zu werden, und Inhaber_innen einer B-Bewilligung befürchten den Verlust der Aufenthaltsbewilligung. «Personen, die aufgrund der Krise ihren Arbeitsplatz verloren und deshalb Sozialhilfe beantragt haben, dürfen nicht nachträglich bei Erhalt oder Erneuerung ihrer Bewilligung oder im Einbürgerungsverfahren bestraft werden», sagt Samira Marti. «Wir müssen verhindern, dass es wieder zu den beschämenden Bildern jener Menschen kommt, die in Genf stundenlang Schlange für ein Essenspaket stehen mussten.»

25. Mai 2020