Heute hat sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) mit dem Gentech-Moratorium beschäftigt. Wie es der Volksentscheid von 2005 fordert, soll die Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft frei von Gentechnik bleiben und so weiterhin auf ihre Qualitätsstrategie setzen. Das Moratorium über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) soll unbefristet verlängert werden.

Der Einsatz von Gentechnologie ist nicht für die kleinräumige und vielfältige Landwirtschaft der Schweiz geeignet. Eingriffe in die Natur sind ein risikoreiches Unterfangen. Mit Gentechnik werden Organismen genetisch so verändert, dass sie beispielsweise gegen Unkrautvernichtungsmittel resistent sind. Die Folgen sind ungewiss: Das Risiko, dass GVO Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten oder auf die Biodiversität haben, ist nicht auszuschliessen. Ausserdem konnte bis heute der Mehrwert von Gentechnik nicht gezeigt werden.

Genau aus diesen Gründen ist es heute in der Schweiz zurecht verboten, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen. «Die Biene, die gentechnisch veränderte Blüten bestäubt, hält sich nicht an gesetzlich beschlossene Flugzonen. Es ist schlichtweg nicht möglich, eine Vermischung von GVO mit natürlichen Organismen zu verhindern. Wie dadurch die Natur dauerhaft verändert wird, kann niemand sagen. GVO-Anbau führt zu einem massiv höheren Einsatz von Herbizid. Das ist das, was Gentechnik so gefährlich macht», erklärt Martina Munz.

Den Grundsatzentscheid für eine gentechnikfreie Schweiz hat das Volk am 27. November 2005 in der Verfassung festgeschrieben. Schon damals hat sich die SP für eine gentechnikfreie Schweiz stark gemacht. Konsumentinnen und Konsumenten wollen kein Gentech auf den Tellern. Die SP setzt auf eine vielfältige und ökologische Landwirtschaft und begrüsst deshalb den zukunftsgerichteten, vernünftigen Entscheid der Kommission.

18. Nov 2016