Mit dem heutigen Entscheid, den Vorschlag der Kommission zum Gleichstellungsgesetz anzunehmen, ist der Ständerat auf den Boden der Realität zurückgekehrt. Er entscheidet sich endlich für ein minimales Mass an Verbesserung in Sachen Lohngleichheit. Von einer Vorlage, welche das verfassungsmässige Recht auf gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit garantieren und durchsetzen würde, ist er aber immer noch weit entfernt.

Mit dem Entscheid in der Frühlingssession im vergangenen März, den Vorschlag zum Gleichstellungsgesetz an die Kommission zurückzuweisen, hat sich die männliche, bürgerliche Mehrheit des Ständerats ins Abseits katapultiert. Heute hat der Ständerat seinen Fehlentscheid korrigiert. «Die jetzige Revision des Gleichstellungsgesetzes kann aber nur ein Zwischenschritt sein, denn die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen lässt sich nicht durch freiwillige Massnahmen beseitigen», sagt SP-Ständerätin Anita Fetz. Die SP fordert seit Jahren, mit griffiger Regulierung und Sanktionen die Lohngleichheit endlich durchzusetzen.

Bei der Vorlage, wie sie vom Ständerat gutgeheissen wurde, begrüsst die SP, dass mit Lohnanalysen mehr Transparenz für die Arbeitnehmenden entsteht. Allerdings sieht die Vorlage keine Sanktionen für fehlbare Unternehmen vor – ein zentraler Schwachpunkt, den es zu verbessern gilt. Ausserdem sind Arbeitgeber mit weniger als 100 Mitarbeitenden von der Pflicht ausgenommen. Damit erhalten nicht alle Arbeitnehmenden das Anrecht auf Transparenz in Lohnfragen. «Die Annahme dieser Vorlage ist ein Etappensieg. Es ist ein Symbol, dass wir Lohndiskriminierung nicht mehr hinnehmen. Aber um Lohngleichheit zu erreichen und durchzusetzen, müssen weitere Schritte folgen», sagt Anita Fetz, SP-Ständerätin.

29. Mai 2018