Jeder Mensch in der Schweiz hat das Recht auf Bildung. Was bei Kindern und Jugendlichen unbestritten ist, gilt auch für Erwachsene. Nicht nur Vermögende sollen sich eine Weiterbildung leisten können. Diese von der SP seit Jahren vertretenen Grundsätze werden im neuen Weiterbildungsgesetz erstmals verankert. „Das Gesetz ist ein Erfolg, auch wenn es nur den Rahmen absteckt und noch mit Inhalt gefüllt werden muss“, sagt SP-Nationalrat Jean-François Steiert. „Besonders die Finanzierung ist noch nicht geregelt, hier muss das Parlament den guten Absichten Taten folgen lassen“.

Die Berufswelt hat sich gewandelt, und mit ihr die Anforderungen an die Ausbildung. War es bis vor kurzem noch durchaus üblich, nach der Ausbildung über Jahrzehnte im gleichen Beruf, ja sogar im gleichen Betrieb, zu arbeiten, so müssen Arbeitnehmende heute deutlich flexibler und mobiler sein. „Lebenslanges Lernen“ heisst das Credo, um das sich eine richtige Weiterbildungsindustrie mit einem Jahresumsatz von über 5 Milliarden Franken formiert hat.

Die SP hat als treibende Kraft während Jahren auf ein Weiterbildungsgesetz hingearbeitet. Mit dem Gesetz, das morgen fertig beraten wird, regelt der Nationalrat die Weiterbildung erstmals auf gesetzlicher Ebene. Die SP begrüsst es sehr, dass klare Grundkompetenzen für Erwachsene definiert werden und damit die Kantone eine solide Basis haben, um Massnahmen zum Beispiel gegen Analphabetismus zu ergreifen. Allerdings sieht die SP die Arbeit mit dem Rahmengesetz noch nicht als erledigt an. In einem nächsten Schritt muss dringend die Finanzierung geklärt werden. Denn Bildungschancen dürfen nicht einkommensabhängig sein. Auch wer wenig verdient, hat das Recht auf (Weiter-)Bildung. 

10. Dez 2013