Der Ständerat hat heute verheerende Entscheide des Nationalrats bei der EL-Reform korrigiert. Die Mietzinsmaxima sollen wie vom Bundesrat vorgeschlagen erhöht werden, was seit Jahren überfällig ist. Auch sollen künftig ältere Arbeitslose in ihrer Pensionskasse verbleiben dürfen. Der Ständerat hat es aber verpasst, Zuschläge für betreutes Wohnen zu beschliessen und damit langfristig Kosten zu senken.

Bisher konnte ein Ehepaar mit Ergänzungsleistungen maximal 1250 Franken für die Wohnungsmiete anmelden. Dieser Betrag wurde seit Jahren nicht mehr angepasst und bildet nicht mehr die Realität der steigenden Wohnungsmieten ab. Daher ist eine Erhöhung der Mietzinsmaxima längst überfällig. Dieser hat nun der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat in der Frühlingssession entsprochen. „Tausende EL-Bezügerinnen und -Bezüger können ihre Wohnungsmiete nicht mehr durch die Ergänzungsleistungen decken, weil die Mietpreise gestiegen sind. Das muss schleunigst korrigiert werden“, betont Hans Stöckli, SP-Ständerat. Dank der SP wurde ebenfalls die Möglichkeit für ältere Arbeitslose ab 58, in ihrer letzten Pensionskasse versichert zu bleiben, aus der gescheiterten Rentenreform wieder aufgenommen.

Auch in weiteren Punkten hat der Ständerat den unhaltbaren Abbaukurs des rechtsbürgerlichen Nationalrats korrigiert. So sollen Kapitalbezüge aus der Pensionskasse straflos bleiben. Das Kriterium, vor dem EL-Bezug mindestens 10 Jahre AHV-Beiträge bezahlt zu haben, wird ebenfalls wieder gestrichen. Hingegen lehnt der Ständerat Zuschläge für betreutes Wohnen ab. Das ist eine verpasste Chance, denn betreutes Wohnen ist so für EL-Bezügerinnen und -Bezüger unbezahlbar. Dabei würde die Förderung von betreutem Wohnen die Lebensqualität erhöhen und langfristig Kosten senken.

30. Mai 2018